Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28761

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Bedarfsplan Nachbarschaftszentren [DS 18-08424] sowie zum ISEK Braunschweig 2030 [DS 18-08544] legte die Verwaltung Ende 2022 einen Bedarfsplan für Nachbarschaftszentren (NBZ) in Braunschweig mit einer ersten Prioritätenliste [DS 22-19739] vor. Dabei orientierte sie sich an einem Verhältnis von einem NBZ pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und schlug die Schaffung von insgesamt 13 NBZ vor.

 

In den vergangenen Jahren konnten bereits sechs NBZ erfolgreich eingerichtet werden. Wie in der Sitzung des AfSG am 15. Januar 2026 angekündigt, hat die Verwaltung eine Evaluation vorgenommen und hierbei die Leitlinien, die Kriterien, den Auswahlprozess und das weitere Vorgehen geprüft.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass für die von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeiteten Leitlinien für Nachbarschaftszentren [DS 23-20826] kein Änderungsbedarf besteht. Sie können weiterhin als Grundlage für die Fortführung des Programms dienen.

 

Die bisherigen Kriterien für die Priorisierung von Einrichtungen – Lage und räumliche Voraussetzungen, (soziale) Infrastruktur im Quartier, soziale Situation im Stadtteil sowie zivilgesellschaftliche und bürgerschaftliche Potenziale – wurden in einer Mitteilung der Verwaltung ausführlich erläutert [DS 22-19739-01]. Sie orientieren sich an dem ursprünglichen Ratsbeschluss [DS 18-08424] und sollen weiterhin Anwendung finden.

 

Bezüglich des Auswahlprozesses hat sich gezeigt, dass die Ausgangssituationen der einzelnen Nachbarschaftszentren sehr individuell sind. Dies spiegelt sich auch in der Auswahl der jeweiligen Trägerschaften wider. Mit den Leistungsbeschreibungen wurde eine nachvollziehbare Grundlage geschaffen, die sowohl den städtischen Leitlinien als auch den individuellen Bedarfen der Träger gerecht wird. Die Auswahl über Interessenbekundungs­verfahren hat sich bewährt und soll insbesondere bei Vorliegen mehrerer Interessentinnen und Interessenten weiterhin angewandt werden.

 

Für das weitere Vorgehen wurde die Prioritätenliste anhand aktueller Indikatoren überarbeitet (siehe Anlage).

 

Den unter Anwendung der festgelegten Bewertungskriterien ermittelten höchsten Punktwert erzielt stadtweit das Quartierszentrum im Westlichen Ringgebiet. Die Finanzierung der dort durchgeführten Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements ist bis zum Jahresende 2026 im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ im Westlichen Ringgebiet gewährleistet. Hierbei erfolgt eine Förderung in Höhe von zwei Dritteln durch das Land Niedersachsen und den Bund. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von einem Drittel wird über den Teilhaushalt des Fachbereiches 61 – Stadtplanung und Geoinformation erbracht.

 

Durch den Beschluss des Rates vom 10. März 2026 zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Förderung eines weiteren Nachbarschaftszentrums [DS 26-28480] stehen 80.000 Euro für die Implementierung eines weiteren NBZ zur Verfügung. Diese Mittel sind ausreichend zur Förderung eines NBZ für den Rest des Jahres 2026 und ständen, soweit sie 2026 nicht verausgabt werden - vorbehaltlich der Übertragung als Haushaltsrest - auch 2027 noch zur Verfügung.

 

Die Begegnungsstätte Am Wasserturm und der Nachbarschaftsladen Heidberg werden vorerst aus der Prioritätenliste herausgenommen und im Rahmen des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren zunächst nicht weiterverfolgt. Die weiteren in der Prioritätenliste aufgeführten Einrichtungen verändern ihre Position entsprechend.

 

Die Begegnungsstätte Am Wasserturm im Östlichen Ringgebiet wird künftig für eigene Zwecke des Eigentümers, der medi terra Gesellschaft für gemeinnützige Einrichtungen gGmbH, genutzt und steht als Begegnungsstätte nicht mehr zur Verfügung. Zudem wird das Quartiersprojekt Mitte-Ost des DRK-Kreisverbandes zunächst nur stark reduziert fortgeführt. Grundsätzlich hat der DRK-Kreisverband jedoch Interesse an einer späteren Übernahme der Trägerschaft eines Nachbarschaftszentrums bekundet. Sollten geeignete Räumlichkeiten sowie eine adäquate Trägerschaft zur Verfügung stehen, ist eine nachträgliche Aufnahme in den Bedarfsplan nicht ausgeschlossen.

 

Für den Nachbarschaftsladen Heidberg erhält der AWO-Bezirksverband Braunschweig e. V. seit 2025 infolge eines politischen Antrags bereits erhöhte und für die Tätigkeiten eines Nachbarschaftszentrums ausreichende kommunale Mittel. Die Verwaltung bewertet dieses Angebot daher organisatorisch und finanziell als bereits umgesetztes NBZ. Gleichzeitig befindet sie sich mit dem AWO-Bezirksverband in Abstimmung hinsichtlich einer offiziellen Aufnahme in das Programm Nachbarschaftszentren.

 

Die Verwaltung strebt unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage zukünftig an, jährlich ein Nachbarschaftszentrum in die Umsetzung zu bringen. Die Jahre der Implementierung der weiteren vorgeschlagenen Einrichtungen verändern sich entsprechend.

 

Die aktuelle Verortung verschiedener Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug sowie Informationen zu Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind auf der Internetseite der Stadt Braunschweig abrufbar unter: https://geoportal.braunschweig.de/WebOfficeNet/synserver?project=FRISBI_FLEX&view=Nachbarschaftliche_Einrichtungen.
 

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Anlagen

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15.04.2026 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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