Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28656
Grunddaten
- Betreff:
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Barrierefreie Schulen im Stadtbezirk 322
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP Gruppe im Stadtbezirk 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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14.04.2026
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Sachverhalt
Wie den Medien zu entnehmen war, ist seit Anfang des Jahres 2026 das Schulzentrum Heidberg barrierefrei erreichbar. Wie dem kommunalen Aktionsplan Inklusion der Stadt Braunschweig zu entnehmen ist, gibt es die MASSNAHME 6.1.4 Einbeziehung inklusiver Aspekte in die Raumprogramme bei allen baulichen Maßnahmen für Schulen. "Dazu gehören unter anderem die barrierefreie Gestaltung der Räume und Zugänge, einschließlich der Berücksichtigung akustischer Anforderungen an barrierefrei-es Bauen, sowie die Bereitstellung von Multifunktions-, Qualifizierungs- und Differenzierungsräumen. Bei Neubauten sind diese Aspekte rechtlich vorgeschrieben und werden entsprechend beachtet."
Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist im § 4 Barrierefreiheit nachzulesen: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Angesicht dieser Feststellungen fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Schulen im Stadtbezirk 322 verfügen u.a. über keinen barrierefreien Zugang, kein Behinderten WC, keine Behindertenparkplätze für Lehrpersonal, keinen Aufzug oder weitere technische Einrichtungen, um ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften den Zugang zum Bildungsstandort zu gewährleisten?
2. Wann und wie sollen ggf. die fehlenden Elemente in einem Stufenplan ergänzt werden?
gez. Heidemarie Mundlos
