Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28660

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Als Reaktion auf ein Schreiben eines Anwohners der Rilkestraße liegt eine Antwort aus dem Ref. 0103 bezüglich "Parkraumsituation Rilkestraße in Wenden" vor:

"Es wird durch die Verwaltung geprüft, wie man den Interessen der Bürgerinnen und Bürger für Parkraum gerecht werden kann. Die Stadtverwaltung wird dem Stadtbezirksrat dazu berichten. Ein Zeitpunkt dafür kann noch nicht genannt werden. Unmittelbare Maßnahmen sieht die Verwaltung nicht."

Dies vorangestellt fragen wir die Verwaltung:

1. Kann bestätigt werden, dass außer für die Rilkestraße entsprechende Prüfungen auch für die Grothstraße stattfinden? Falls nein, warum nicht?

2. Kann bestätigt werden, dass der westliche. 58 cm breite Randstreifen zur nutzbaren Fahrbahnbreite der gesamten Grothstraße gerechnet wird und sich im städtischen Eigentum befindet? Falls nein, an welchen Stellen und ggf. mit welcher Begründung nicht?

gez. Heidemarie Mundlos

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