Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28634
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelung der Smartphone-Nutzung an Braunschweiger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Schulausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
10.04.2026
|
Sachverhalt
Die Nutzung von Smartphones im schulischen Kontext ist seit Jahren Gegenstand einer intensiven bildungs- und gesellschaftspolitischen Debatte. Dabei stehen sich sehr unterschiedliche pädagogische Konzepte gegenüber:
Während einige Schulen auf ein vollständiges Verbot der Smartphone-Nutzung während des gesamten Schultages setzen, verfolgen andere Ansätze eine stärker differenzierte oder liberalere Regelung, die den Einsatz digitaler Endgeräte – auch im Unterricht – ausdrücklich zulässt oder sogar fördert.
Die Etablierung des Konzepts stellt dabei fraglos einen Teil der pädagogischen Aufgaben von Schulen dar und fällt somit nicht in den Aufgabenbereich der Stadt als Schulträger, im Gegensatz zu den damit verbundenen baulichen Veränderungen, Ausstattungen oder rechtlichen Fragen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Regelungen haben die Braunschweiger Schulen derzeit hinsichtlich der Nutzung von Smartphones getroffen?
2. An welchen Braunschweiger Schulen kommen sogenannte „Handy-Tresore“ oder vergleichbare Aufbewahrungssysteme für Smartphones zum Einsatz?
3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die rechtliche Situation in Bezug auf Haftung und Versicherungsschutz für Smartphones, die im Rahmen schulischer Regelungen (z. B. in Handy-Tresoren) verwahrt werden?
Gez. Bastian Swalve
