Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28277

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf den zum Schuljahr (Schj.) 2026/2027 beginnenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist die Stadt Braunschweig sehr gut vorbereitet. Die Stadt Braunschweig engagiert sich seit 2006 – lange bevor der Rechtsanspruch beschlossen wurde – für die Umwandlung von Grundschulen (GS) in Ganztagsschulen und gehört mit ihrem Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) zu den Kommunen in Niedersachsen, die besonderen Wert auf einen hohen qualitativen Standard in der Ganztagsbetreuung legen.

 

An allen Grundschulen in städtischer Trägerschaft gibt es ein ganztägiges Betreuungsangebot. Insgesamt gehören dazu drei Bausteine:

 

  • Die Umwandlung von Halbtagsschulen zu KoGS mit baulichen Erweiterungen,
  • der Ausbau der Schulkindbetreuung und
  • der vorzeitige Start in den Ganztag von mehreren GS, deren bauliche Erweiterungen noch nicht fertiggestellt sind.

 

 

1. Rechtsanspruch ab Schj. 2026/2027

Ab dem kommenden Schj. 2026/2027 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. Dies bedeutet, dass im Schj. 2026/2027 für den Schuljahrgang 1 der Anspruch gilt und ab dem Schj. 2029/2030 alle 4 Schuljahrgänge erfasst werden.

 

Die Niedersächsische Landesregierung strebt die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ganztagsgrundschulen an. Der Ganztagsbetrieb ist im Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.01.2026 geregelt. Die kommunalen Schul- und Jugendhilfeträger stehen vor großen Herausforderungen, die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Ganztagsgrundschulen zu schaffen.

 

 

2. Ausgangslage in Braunschweig

Die Stadt Braunschweig ist schon vor dem Rechtsanspruch gut aufgestellt mit einer hohen Versorgungsquote bei der ganztäglichen Betreuung. Frühzeitig hat sich die Stadt als Schulträger und Träger der Jugendhilfe auf den Weg gemacht, ein hochwertiges Ganztagsangebot an GS zu realisieren. Aktuell sind bereits 25 von 39 GS im Ganztagsbetrieb (GTB) nach dem Braunschweiger Modell für KoGS wie die nachfolgende Tabelle zeigt.


Tab. 1: Übersicht KoGS

Nr.

Schulname

GTB seit

Nr.

Schulname

GTB seit

1

Bürgerstraße

2007

13

Am Schwarzen Berge

2012

2

Comeniusstraße

2007

14

Pestalozzistraße*

2012

3

Isoldestraße

2007

15

Hohestieg

2013

4

Rüningen*

2007

16

Rheinring

2014

5

Altmühlstraße

2008

17

Lehndorf

2018

6

Bebelhof

2008

18

Lamme

2020

7

Diesterwegstraße

2009

19

Waggum

2020

8

Heinrichstraße

2009

20

Ilmenaustraße

2022

9

Klint

2009

21

Rautheim

2023

10

Gartenstadt

2010

22

Melverode

2024

11

Heidberg

2010

23

Stöckheim

2024

 

Förderklassen Sprache

2025

24

Bültenweg

2025

12

Rühme

2010

25

Schölkestraße

2025

* jeweils GS-Zweig an einer Grund- und Hauptschule

 

An den anderen 14 GS gibt es das Angebot der Schulkindbetreuung in und an Schulen. Bereits jetzt nutzen insgesamt über 70 Prozent der Kinder an den Grundschulen ein ganztägiges Betreuungsangebot. Auch mit dem Modell der Schulkindbetreuung kann der Rechtsanspruch ab 2026 rechtlich erfüllt werden. Das bedeutet, dass es an allen städtischen Braunschweiger Grundschulen ein rechtsanspruchskonformes Betreuungsangebot gibt.

 

Ziel ist es, dass alle verbleibenden Braunschweiger Halbtagsgrundschulen sukzessive in KoGS umzuwandeln. Zum einen ist dies ein politischer Auftrag (DS 17-03813), zum anderen ist dies die einzige Möglichkeit Zuschüsse des Landes für die angebotenen Betreuungsplätze zu erhalten und somit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten. Darüber hinaus möchte die Stadt perspektivisch einen möglichst einheitlichen bzw. vergleichbaren Standard der Betreuung anbieten.

 

 

3. Schaffung der baulichen Voraussetzungen für den GTB

In den letzten Jahren hat die Stadt bereits viele GS zu KoGS umgewandelt und hierfür die räumliche Infrastruktur geschaffen. Seit der Beschlussfassung des „Standardraumprogramms für Ganztagsschulen“ (s. DS 18-06621 bzw. DS 18-08742 für Neubauten) gibt es hierfür einen Orientierungsrahmen. Bauliche Erweiterungen für den GTB sind für 9 Schulen beschlossen und in Vorbereitung:

 

Tab. 2: Zukünftige KoGS nach SRP

Nr.

Schulname

geplant ab

Nr.

Schulname

geplant ab

26

Schunteraue

2027

31

Wenden

2029

27

Querum

2028

32

Hondelage

2030

28

Broitzem

2029

33

Timmerlah

2030

29

Ludwig-Winter-Straße

2029

34

Veltenhof

2030

30

Mascheroder Holz

2029

 

 

 

 

Die Konkretisierung der Einzelvorhaben erfolgt durch gesonderte Beschlussvorlagen. Für die verbleibenden Halbtagsgrundschulen sollen zukünftig Raumprogramme (RP) erstellt werden.

 

 


4. Betreuungsangebot im Schj. 2026/2027

Im Schj. 2026/2027 werden mit der GS Lindenberg und der GS Wenden zwei weitere GS in KoGS umgewandelt (s. DS 25-26666 und DS 25-26633). Die beiden GS starten bereits vorzeitig in den GTB, ohne die Umsetzung eines RP.

 

In den verbleibenden Halbtagsgrundschulen wird der Rechtsanspruch über eigenständige Schulkindbetreuungsangebote abgedeckt.

 

 

5. Lösungen für die folgenden Schuljahre

Zwischen den Halbtagsgrundschulen und der Verwaltung haben Gespräche stattgefunden, in denen erörtert wurde, ob und wie die Schulen vorzeitig – also ohne Realisierung der baulichen Infrastruktur für KoGS – in den GTB gehen könnten. Dies entspricht auch dem politischen Antrag auf Forcierung der Ganztagsschulentwicklung (s. DS 24-22784-02). Neben den beiden o. g. GS Lindenberg und Wenden haben sich für das Schj. 2027/2028 viele weitere Schulen bereit erklärt, vorzeitig mit dem GTB zu starten. Hierfür ist jeweils die Organisation des Mittagessens zu klären. Ggf. sind in den Schulen zudem kleinere Umbauten durchzuführen, um gute Interimslösungen zu ermöglichen.

 

Die Anträge für die Umwandlung in Ganztagsgrundschulen müssen jeweils bis zum 01.12. beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig eingereicht werden.

 

Die Antragstellungen für die GS, die bereits zum Schj. 2027/2028 in den vorzeitigen Ganztag starten werden, sollen bereits frühzeitig den politischen Gremien zur Anhörung, Vorberatung und Beschlussfassung vorgelegt werden, um eine möglichst hohe Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten zu können und die Transparenz des Braunschweiger Wegs zu unterstreichen.

 

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