Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26744-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sehbehindertenleiteinrichtung Zimtschnecke 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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15.04.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 221 vom 12.11.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Stadtbezirksrat 221 regt an, auf dem Alsterplatz die Sehbehindertenleiteinrichtung zum Eingang des neuen Veranstaltungsraumes der Zimtschnecke (Zimtschnecke 2) zu ergänzen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ergänzt die Verwaltung Sehbehindertenleiteinrichtungen ausschließlich an Fahrbahnquerungen und Haltestellen. Eine darüber hinausgehende großräumige Ausweitung wäre aufgrund der Vielzahl von Abgängen, Kreuzungen und Verzweigungen weder wirtschaftlich darstellbar noch für sehbehinderte Menschen eindeutig und verlässlich nutzbar. Darüber hinaus würde ein solches Leitsystem infolge veränderter Gebäudenutzungen regelmäßig Anpassungen erfordern.
Die Verwaltung kann die dringende Notwendigkeit der beantragten Erweiterung der Sehbehindertenleiteinrichtung auf dem Alsterplatz bis zum Eingang des Veranstaltungsraumes allerdings nachvollziehen und stimmt daher der Erweiterung in diesem besonderen Einzelfall zu.
Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Mitteln. Die Planung wird mit dem Behindertenbeirat abgestimmt, sodass eine bedarfsgerechte Umsetzung gewährleistet ist. Die Ausführung erfolgt analog zur bestehenden Sehbehindertenleiteinrichtung zum Café Zimtschnecke.
