Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28282
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2026 im Stadtbezirk 221 - Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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15.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die im Jahr 2026 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens _______ €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 2.314,96 €
3. Grünanlagenunterhaltung 2.000,00 €
4. Bücherschrank 2.500,00 €
Sachverhalt
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel 2026 im Stadtbezirk 221 – Weststadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
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Nr. |
Straße |
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
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1. |
Emsstraße |
Aufstellung einer Sitzbank und eines Abfallbehälters (DS 24-24716-01) |
1.500 € |
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2. |
An der Rothenburg |
Verbindungsweg An der Rothenburg zur ca. 160 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen |
22.000 € |
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3. |
Isarstraße |
Gehweg von Hs.-Nr. 10 bis Naabstraße: ca. 215 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen |
16.000 € |
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4. |
Niddastraße |
Gehweg vom Rheinring bis Zufahrt Tiefgarage: ca. 125 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen |
10.000 € |
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5. |
Rheinring |
Gehweg zwischen Wiedweg und Hs.-Nr. 4: ca. 95 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen |
8.500 € |
Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
GS Altmühlstraße: keine Vorschläge
GS Ilmenaustraße: 2 x elektrisch höhenverstellbare Schreibtische 1.539,96 €
GS Rheinring: 50 Materialboxen 775,00 €
Zu 3. Grünanlagenunterhaltung:
Sitzbänke mit Tisch auf der Drachenfestwiese im Westpark 2.000,00 €
Aufgrund des niedrigen Budgets des Stadtbezirkes im Bereich Grünanlagenunterhaltung können die Vorschläge der Verwaltung allgemein in diesem Bereich nur auf einer äußerst begrenzten Teilfläche umgesetzt werden und daher nur geringfügig zur Aufwertung beitragen. Sollte der Stadtbezirksrat eine Ausweitung wünschen, bittet die Verwaltung vom Budgetrecht Gebrauch zu machen und entsprechende Mittel für die Grünanlagenunterhaltung zur Verfügung zu stellen bzw. andernfalls die Mittel einem anderen Teilhaushalt zur Verfügung zu stellen.
Zu 4. Bücherschrank:
Bücherschrank Reparaturkosten Standort „Am Lehmanger“ 2.500,00 €
Der Bücherschrank am Standort „Am Lehmanger“ wurde in jüngster Zeit innerhalb von zwei Jahren zwei Mal durch Vandalismus zerstört (in 2024 und 2025), in dem die Glastür oder eine Glasseitenwand eingeschlagen wurden, wobei die Reparatur (der Ersatz) einer Bücherschranktür bis zu ca. 2.500 EUR kostet. Zwar ist vorgesehen, dass die Verwaltung die Kosten für Instandhaltungen der Bücherschränke trägt. Der für reine Vandalismusschäden vorgesehene Ansatz i.H.v. 2.000 EUR im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft ist jedoch bereits mit einem Vandalismusschaden an einem Bücherschrank pro Jahr überzeichnet.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Verwaltungsausschusses (DS Nr. 18-08216) wurde noch von elf Bücherschränken ausgegangen. Vor dem Hintergrund von inzwischen 21 Bücherschränken und wiederkehrenden, teuren Vandalismusschäden droht, dass die Verwaltung die Kosten nicht mehr tragen kann und Bücherschränke mangels Reparatur geschlossen oder abgebaut werden müssen.
Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
