Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28677
Grunddaten
- Betreff:
-
Berechtigte Forderungen der Hebammen weiter im Auge behalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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15.04.2026
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Sachverhalt
Die Sicherstellung einer flächendeckenden und verlässlichen Geburtshilfe gehört zur elementaren Daseinsvorsorge und ist für werdende Familien von zentraler Bedeutung. Eine kontinuierliche Betreuung durch Hebammen – von der Schwangerschaft bis in die Wochenbettphase – ist dabei nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch gesellschaftlich unverzichtbar. Die Beziehung zwischen einer werdenden Mutter und ihrer Hebamme entsteht in Momenten, in denen alles auf einmal neu ist. Wenn nachts die Gedanken kreisen und man sich fragt, ob alles gut verläuft – wenn die Unsicherheit überwiegt.
Dann ist da diese eine Person, die ans Telefon geht, die ruhig bleibt, die zuhört. Und die sagt: Du bist nicht allein. Für viele Frauen ist ihre Hebamme genau das: Halt in einer Zeit, in der alles unsicher ist. Vertrauen in einem Moment, in dem man sich verletzlich fühlt wie nie zuvor.
Wenn diese Begleitung fehlt, fehlt nicht einfach eine Unterstützung. Dann fehlt genau die Person, die einer jungen Familie Sicherheit gibt – wenn sie am meisten gebraucht wird. Deshalb sind alle Initiativen für die Verbesserung der Situation der Hebammen, die von diesem Ausschuss und vom Rat in Gänze ausgehen, so wichtig.
Durch den neuen Hebammenhilfevertrag gestalteten sich die Rahmenbedingungen für Hebammen zunehmend schwieriger. Denn diese Neuregelung führte zu wachsendem Druck auf freiberuflich tätige Hebammen und gefährdete bestehende Versorgungsstrukturen. Deshalb hatte die CDU-Fraktion bereits vor einem halben Jahr auf die sich abzeichnenden Risiken hingewiesen und die Thematik politisch adressiert. Während andere noch beschwichtigten, haben wir frühzeitig auf Handlungsbedarf aufmerksam gemacht.
Denn auch in Braunschweig zeigten sich diese Entwicklungen deutlich – und das nicht überraschend. So stellte die Verwaltung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage selbst fest, dass Frauen, die Anfang November 2025 auf Wartelisten standen, nicht mehr vollumfänglich vermittelt werden konnten und die Bereitschaft von Hebammen zur Übernahme von Betreuungen spürbar zurückging (vgl. DS.-Nr. 25-26781-01). Damit war ein Zustand erreicht, der nicht mehr als bloße Herausforderung, sondern als ernstzunehmendes strukturelles Problem bewertet werden musste.
Doch nicht nur im Rat der Stadt Braunschweig wurden die Nachteile für Hebammen und Familien diskutiert: Aufgrund einer Anfrage der CDU-Fraktion beschäftigte sich der Landtag in seiner 77. Plenarsitzung am 19. November 2025 mit dieser Thematik. Und dabei hat der fachlich zuständige Gesundheitsminister Philippi ausweislich des Protokolls eindrucksvoll sein Nichtstun damit begründet, dass man „eigentlich gar keine oder allenfalls geringe Möglichkeiten der Einflussnahme“ habe – ein eklatantes Eingeständnis fehlenden politischen Gestaltungswillens.
Dass es auch anders geht, zeigen die Initiativen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU), der Berichterstatterin der Unions-Bundestagsfraktion für Hebammen: Durch ihre Anstrengungen, Vermittlungsversuche und Gespräche haben sich die Selbstverwaltungspartner (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), Deutscher Hebammenverband (DHV), Netzwerk für Geburtshäuser (NwG), Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)) auf spürbare Verbesserungen am Hebammenhilfe-Vertrag geeinigt, die nun zum 1. April gegriffen haben. Dazu zählen unter anderem Erleichterungen bei der Abrechnung, Anpassungen bei der Dokumentation sowie eine insgesamt verbesserte Vergütungssituation für Hebammen.
Daher stellt sich für Braunschweig natürlich die Frage, ob sich unsere Verwaltung aktiv für eine Verbesserung der Situation der Hebammen eingesetzt oder nur als Beobachter am Wegesrand gestanden hat.
Für die CDU-Fraktion ist klar: Die Sicherstellung einer funktionierenden Geburtshilfe darf nicht dem Zufall überlassen werden! Familien in Braunschweig haben ein Recht auf verlässliche Strukturen – und auf eine Politik, die Probleme erkennt und löst, statt sie zu verwalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung seit der Beantwortung der CDU-Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13. November 2025 ergriffen, um den bereits damals erkennbaren Verschlechterungen in der Hebammenversorgung entgegenzuwirken?
- Wie bewertet die Verwaltung die jüngsten Anpassungen des Hebammenhilfevertrages auf die Versorgungssituation in Braunschweig?
- Wie hat sich die Versorgungssituation in der Geburtshilfe in Braunschweig seit der Beantwortung der CDU-Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13. November 2025 konkret entwickelt – insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Hebammenleistungen, die Vermittlungsquote über die Hebammenzentrale sowie die Anzahl der werdenden Mütter, die aktuell keine vollständige Betreuung mehr erhalten können?
