Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28523-01

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Sachverhalt

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Laut Park- und Grünanlagensatzung §10 hat auf dem in Rede stehenden Freizeitweg der Fußgängerverkehr Vorrang. Die Benutzung der Wege mit Fahrrädern ist gestattet, kann aber aufgrund der Park- und Grünanlagensatzung nicht mit dem Fußgängerverkehr gleichgestellt werden.


 

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