Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend dieser Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über ihre Entscheidungen zu den Projektanträgen des Antragslaufes für das 1. Halbjahr 2026 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR.

Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über sämtliche Projektfördermittel für 2026.

Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Anträge von Vereinen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Gruppierungen sämtlicher Produktansätze - unter Ausnahme der Theater- und Tanztheatersparte - mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR sowie die jeweilige Entscheidung der Verwaltung unter Benennung der Höhe der Fördersumme.

Die Anlage 3 führt die Anträge der Theatersparte auf. Diese wurden dem „Auswahlgremium Theater“ vorgelegt, das Förderempfehlungen ausgesprochen hat. Den Vorschlägen des Gremiums zur Förderung und zur Höhe der Fördersummen wurde entsprochen.

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Anlagen

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