Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28699

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bereits in vorausgegangenen Anfragen des Unterzeichners (DS-Nr. 23-20733 vom 17.02.2023; 24-22975 vom 19.01.2024; 24-24848 vom 29.11.2024) ist erhebliches Unverständnis darüber geäußert worden, dass angesichts der Klimaproblematik im Riedenkamp in Braunschweig-Kralenriede die Umwandlung einer nach Forstgesetz ausgewiesenen Waldfläche für den Bau vorgeblich unverzichtbarer Parkplätze (ca. 90) genehmigt wurde, weil es angeblich keine Alternativlösungen gibt (ungeachtet eines sehr guten ÖPNV-Anschlusses, nahe gelegener Ersatzflächen, Möglichkeit der Errichtung einer mehrstöckigen Parkpalette), während gleichzeitig im Stadtzentrum (Kannengießerstraße) 1,8 Millionen Euro ausgegeben werden, um einen Parkplatz (70 Stellplätze) zu entsiegeln und in eine Grünfläche umzuwandeln.

Unmittelbar nach der Teilbaugenehmigung für die Stellplatzanlage am 09.02.2024 erfolgte noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit (1. März) der Kahlschlag des o.g. Waldstücks (s. Braunschweiger Zeitung vom 28.03.2024 „Kahlschlag für einen Parkplatz, den keiner will.“).

Seitdem wird die Fläche durch das Fraunhofer-Institut kontinuierlich und penibel von aufkommender Vegetation freigehalten (s. Fotos vom 08.03.2026 im Anhang), so dass sie im Prinzip keine Funktion als Kohlenstoffspeicher erfüllen kann. Im Gegenteil: Derartige bewusst vegetationsfrei gehaltene Flächen zerstören das empfindliche Waldboden-Ökosystem. Dies führt u.a. durch die erhöhte Sonneneinstrahlung, Temperatur. Niederschlagszufuhr zu verstärktem Humusabbau und damit Freisetzung von Treibhausgasen. Durch diese Behandlung wurde die Fläche von einem CO2-Speicher (ca. 12 t/ha x a) zu einem CO2-Emittenten (2-5 t/ha x a).

Die vorsätzliche Freihaltung erfolgt durch das Fraunhofer-Institut offenbar aufgrund der Befürchtung, dass nach § 2 Abs. 3 eine Fläche bereits mit kniehohen Jungbäumen (wieder) als Wald gilt. Nach Stellungnahme der Stadt (Ds. 24-24848-01) wurde aber die Waldumwandlung noch nicht vollzogen da die neue Nutzung (Stellplatzanlage) noch nicht aufgenommen wurde. Somit gilt die Fläche weiterhin als Wald. Die Stadt wird um Stellungnahme zu diesem Aspekt gebeten sowie ggf. dafür Sorge zu tragen, dass die aufkommende Vegetation ab jetzt bis zum tatsächlichen Beginn der Baumaßnahme nicht mehr entfernt wird.

Darüber hinaus muss festgehalten werden: Die Fläche hätte inzwischen noch drei weitere Vegetationsperioden in vollem Umfang ihre ökologischen Dienstleistungen als Wald erbringen können. Das betrifft Klimaschutzaspekte wie die o.g. CO2-Speicherung, die temperaturausgleichende Funktion durch Verdunstungsvorgänge, die bodenökologischen Funktion (z.B. Humusbildung) und biodiversitätsrelevante Aspekte.

Die Abholzung des Bestandes bereits 2024 war demzufolge unverhältnismäßig.

Die bisherigen Begründungen für diesen voreiligen Kahlschlag und die Verzögerung des Beginns der Baumaßnahme sind nicht stichhaltig. Beispielsweise sollen die Verzögerungen angeblich durch Kanalbauarbeiten in der Wichernstraße und Bodelschwinghstraße durch die Stadtentwässerung Braunschweig in den Jahren 2024 und 2025 begründet sein, deren Planung angeblich erst durch das Baureferat (Abteilung Baukoordination) „nach Veröffentlichung der termingebundenen Ausschreibung für diese Fällarbeiten“ bekannt wurden (Schreiben Fraunhofer, 05.12.2024).

Die o.g. „termingebundene Ausschreibung“ kann ja nicht vor dem 09.02.2024, dem Tag der Baugenehmigung für die Stellplatzanlage erfolgt sein. Es ist kaum vorstellbar, dass der Fachbereich 60 „Bauordnung und Zentrale Vergabestelle“ eine Baugenehmigung erteilt ohne vorherige Absprache mit dem Fachbereich 06 „Baurecht, Stadtbild, Entsorgung und Wirtschaft“, insbesondere Ref. 0600 „Baureferat“, obwohl es auf der Webseite der Stadt explizit heißt „Das Baureferat erstellt in Abstimmung mit den internen und externen Leitungsträgern ein mehrjähriges Programm aller Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Raum.“ Das bedeutet, Tiefbaumaßnahmen, die hier angeblich überraschend bekannt wurden, werden langfristig mit allen Beteiligten vorbesprochen und geplant. Es wäre ein absolutes Armutszeugnis für die Bauplanung der Stadt Braunschweig, wenn die Dinge so unkoordiniert ablaufen würden wie es sowohl vom Fraunhofer-Institut als auch vom Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle dargestellt wird.

Es wird daher um eingehende Aufklärung des Ablaufs dieser Planungen mit Vorlage entsprechender Belege für den zeitlichen Ablauf gebeten sowie gleichzeitig um die Beantwortung der Frage, ob eine „termingebundene Ausschreibung“ (also noch keine Auftragsvergabe) nicht zugunsten des Erhalts des Baumbstandes verschiebbar gewesen wäre bzw. ob einer „termingebundenen Ausschreibung“ eine höhere Wertigkeit beigemessen wird als der Erhalt von Klima- und Biodiversitätsfunktionen eines Waldes für (nach damaligem Ermessen) zumindest eine Vegetationsperiode?

In seinem Schreiben vom 05.12.2024 erklärt das Fraunhofer-Institut es habe den Versorgungsunternehmen und der städtischen Baukoordination für 2023/2024 sowie nach mehreren Terminverschiebungen bis zum 01.08.2025 ein Zeitfenster eingeräumt, in dem „die Privatstraßen der Fraunhofer-Gesellschaft der Öffentlichkeit für Rettungswege, Umleitungen, Straßensperrungen und Baustellenzufahrten der Versorger zur Verfügung gestellt werden. Erst danach können die zurückgestellten Bauarbeiten im Auftrag der Fraunhofer-Gesellschaft beginnen.“ (Schreiben Fraunhofer-Institut 05.12.2024).

Das o.g. Zeitfenster 2023/2024 weist darauf hin, dass die Notwendigkeit der Durchführung der o.g. Tiefbauarbeiten allen Beteiligten weit vor dem 09.02.2024 (Baugenehmigung) und der „termingebundenen Ausschreibung“ bekannt war.

Aber auch der 01.08.2025 ist längst vorbei und bisher ist weiterhin nichts passiert – weder Tiefbauarbeiten noch der Beginn des Baus der Stellplatzanlage.

Es wird um umfassende Stellungnahme gebeten wie dies zu erklären ist. Darüber hinaus ergibt sich die Frage:

Der Bau des Technikums sowie im Vorfeld der Stellplatzanlage wurden immer als sehr dringlich dargestellt und ohne diese Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit dieses Fraunhofer-Institutes in Frage gestellt. Inzwischen hat ein Wechsel der Institutsleitung stattgefunden möglicherweise verbunden mit einer anderen Schwerpunksetzung. Zumindest scheint der Betrieb des Institutes seit Jahren auch ohne die o.g. Baumaßnahmen zu funktionieren. Daraus ergibt sich die Frage: Hält das Fraunhofer-Institut weiterhin an diesen Planungen fest und wenn ja, mit welcher Priorisierung und welchem konkreten Zeitablauf?

gez. 

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs

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