Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Vorlage „Anpassung der Dynamisierung der Zuwendungen ab dem Jahr 2022“ (DS-21-17494) vom 13. Januar 2022 wurde als Stichtag der Überprüfung der Dynamisierung der 31. März festgelegt. Mit der Mitteilung zur Erhöhung der Dynamisierung ab 2025 wurde als neuer Stichtag zur Überprüfung der 31. März 2026 festgelegt.

Für die Neuberechnung der Dynamisierung wurden alle bekannten Tarifsteigerungen und Steigerungen des Preisindexes bis zum Stichtag 31. März 2026 berücksichtigt.

Entsprechend der bekannten Tarifsteigerungen für den Zeitraum 2022 - 2026 und des Preisindex von 2021 - 2025 ergeben sich folgende Dynamisierungssätze:

 

Personalkosten 3,91 % (vorher: 3,43 %)

Sachkosten 4,06 % (vorher: 3,56 %)

Personal- und Sachkosten 3,94 % (vorher: 3,45 %)
 

Die Berechnungen sind aus Anlage 1 zu entnehmen

Die veränderten Dynamisierungssätze ergeben folgende Mehr-/Minderbedarfe für 2027, die entsprechend der o.g. Ratsvorlage auf volle 100,00 € aufgerundet wurden.
 

 

FB 50

Ref. 0500

FB 51

FB 41

Ref. 0670

FB 37

Mehr-Minderbedarf insgs.

257.600,00

22.300,00

136.300,00

108.900,00

52.800,00

700,00

davon Veränderungen bei Zuwendungs-empfänger nur

 

 

 

 

 

 

- Personalkosten

37.900,00

 

 

 

7.800,00

 

- Sachkosten

1.700,00

3.100,00

 

 

 

700,00

- Personal- und Sachkosten

218.000,00

19.200,00

136.300,00

 

108.900,00

45.000,00

 

 

 

 

Für 2028 ergeben sich folgende Mehr-/Minderbedarfe:

 

FB 50

Ref. 0500

FB 51

FB 41

Ref. 0670

FB 37

Mehr-Minderbedarf insgs.

269.700,00

23.100,00

141.800,00

127.300,00

98.700,00

800,00

davon Veränderungen bei Zuwendungs-empfänger nur

 

 

 

 

 

 

- Personalkosten

39.300,00

 

 

 

15.800,00

 

- Sachkosten

2.000,00

3.300,00

 

 

 

800,00

- Personal- und Sachkosten

228.400,00

19.800,00

141.800,00

127.300,00

82.900,00

 

 

Die aus den veränderten Dynamisierungssätzen ab dem Jahr 2027 folgenden Mehrbedarfe sind bislang nicht im Haushalt berücksichtigt. Eine Einplanung zum Doppelhaushalt 2027/2028 erfolgt, soweit es die aktuelle Haushaltslage zulässt (DS 21-17494). Aufgrund des Doppelhaushalts 2027/2028 erfolgt die nächste Überprüfung der Dynamisierung zum Haushaltsjahr 2029 zum Stichtag 31. März 2028.


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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