Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die im Jahr 2026 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 – Südwest werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens    _________ €

2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen       5.752,85 €

3. Ortsbüchereien              600,00 €

4. Grünanlagenunterhaltung             600,00 €

5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe         4.300,00 €

6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe           900,00 € 
 

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Sachverhalt

 

Für die Verwendung der bezirklichen Mittel 2026 im Stadtbezirk 222 – Südwest unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Obere Dorfstraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 4 A:

ca. 35 m² bituminöse Befestigung aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

5.500 €

2.

Landeshuter Weg

Gehweg Große Grubestraße bis Lerchengasse:

ca. 70 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen

7.000 €

3.

Lerchengasse

Gehweg vor Hs.-Nr. 8 - 12:

ca. 85 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen

12.000 €

4.

Liebigstraße/Böttger-straße 13

Gehweg:

ca. 45 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

7.500 €

5.

Böttgerstraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 12:

ca. 95 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

13.500 €

6.

Dieselstraße

Gehweg gegenüber Hs.-Nr. 10:

ca. 90 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

13.000 €

 

Im Rahmen der Straßenbegehung am 16. März 2026 hat der Stadtbezirksrat angeregt, auf dem Marktplatz am Kruckweg 4 das Pflaster im Bereich der Baumwurzeln vor den Ladengeschäften zu begradigen. Die Regulierung der gröbsten Schäden würden ca. 25.000 € kosten. Damit wäre der vor den Ladengeschäften verlaufende Weg komplett reguliert (siehe Anlage 1).

 

Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

GS Timmerlah: Sportschrank       1.268,99 €

GS Broitzem:  10 stapelbare Bänke      2.920,00 €

GHS Rüningen: 2 x Trocknungswagen, 4 x Sitzsäcke,

   20 x mobile Sitze, Regal, 4 x Beistelltische   1.563,86 € 

 

Zu 3. Ortsbüchereien:

 

Ortsbücherei Broitzem Entleihungen 2025 = 1.354       600,00 €

 

Etatverteilung: 500 € Sockelbetrag + Ausleihzahlen des Vorjahres.

 

Zu 4. Grünanlagenunterhaltung:

 

Blumenzwiebelmischung „Broitzemer Steinberganger“       600,00 €

 

Aufgrund des niedrigen Budgets des Stadtbezirkes im Bereich Grünanlagenunterhaltung können die Vorschläge der Verwaltung allgemein in diesem Bereich nur auf einer äußerst begrenzten Teilfläche umgesetzt werden und daher nur geringfügig zur Aufwertung beitragen. Sollte der Stadtbezirksrat eine Ausweitung wünschen, bittet die Verwaltung vom Budgetrecht Gebrauch zu machen und entsprechende Mittel für die Grünanlagenunterhaltung zur Verfügung zu stellen bzw. andernfalls die Mittel einem anderen Teilhaushalt zur Verfügung zu stellen. 

 

Zu 5 Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Ortsteilfriedhof Broitzem: Malerarbeiten Eingangsbereich Kapelle und

         Unterstand Friedhof Steinberg    4.300,00 €

 

 

 

Zu 6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:

 

Ortsteilfriedhöfe Timmerlah, Broitzem, Rüningen:

Beschaffung zwei neue Sitzbänke          900,00 € 

 

 

Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise