Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28418-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung hat für den Bereich des Rüninger Wegs die Beeinträchtigung der Anwohnerschaft durch Schallemissionen der vorgesehenen Spundwände orientierend überprüft.

 

Durch die Simulation mit dem Schallausbreitungsprogramm (Computer Aided Noise Abatement), der führenden Software zur Berechnung, Darstellung, Beurteilung und Prognose von Umgebungslärm, kann belegt werden, dass mit einer reflexionsmindernden Ausführung der Hochwasserschutzwand eine Pegelsteigerung  kaum wahrnehmbar ist und keine erheblich nachteilige Belastung darstellt. Eine weitere Optimierung mit einer stark reflexionsmindernden Ausführung ist möglich. Die Pegelsteigerung wäre dann in der Regel nicht mehr wahrnehmbar.

 

Der Aspekt der Lärmbelastung ist also beherrschbar und stellt kein rechtliches Hindernis für den vorgesehenen Hochwasserschutz dar. Die entsprechenden Anforderungen an die Gestaltung wird die Verwaltung an den beauftragten Wasserverband Mittlere Oker weitergeben, damit diese bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Hochwasser­schutzwand berücksichtigt werden können.

 

Bereits in der Vorplanung wurde als Alternative zur jetzt vorgesehenen Hochwasser­schutzwand eine mobile Variante betrachtet. Der mobile Hochwasserschutz hätte nach seinerzeitiger Markterkundung ca. 1,5 Mio. € gekostet. Im Hochwasserfall wären bis zu 70 Personen für den Aufbau gebunden. In dem Planungs- und Abstimmungsprozess hatte sich herauskristallisiert, dass bei einem Hochwasser, das die Bebauung östlich des Rüninger Weges und des Bereichs Siekgraben bedroht, die Feuerwehren nicht für den Aufbau eingeplant werden können, weil dann zeitgleich von einer Vielzahl anderer Einsatzorte auszugehen ist. 

 

Ein mobiler Hochwasserschutz wäre nicht vergleichbar sicher und hätte zudem eine deutlich kürzere Lebensdauer, was Folgekosten bedeutet. Fördermöglichkeiten für einen mobilen Hochwasserschutz, der speziell für den Schutz eines bestimmten Siedlungsbereiches vorgesehen ist, bestehen nicht. 

 

Die stationäre Auslegung auf ein HQ100 entspricht hingegen der Niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland (RL Hochwasserschutz im Binnenland — HWS)“ und eröffnet so die Möglichkeit einer Förderung durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der EU.

 

Ausgehend davon hat die Verwaltung mit der Vorlage 25-26466 die Entscheidung des Umwelt- und Grünflächenausschusses eingeholt, anstelle des mobilen Hochwasserschutzes einen überwiegend stationären Hochwasserschutz weiter zu verfolgen. Der Rat hat der Verwaltung für den stationären Hochwasserschutz die entsprechenden Mittel bereitgestellt. Da die schalltechnische Überprüfung aufgezeigt hat, dass die befürchtete Mehrbelastung vermieden werden kann und da keine anderen neue Aspekte bekannt sind, wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Wasserverband Mittlere Oker den Hochwasser­schutz, wie in der Sitzung am 15. Januar 2026 dargestellt, weiter auszuplanen. 

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