Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28739
Grunddaten
- Betreff:
-
Austausch von Abwassergruben in den Kleingärten der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gruppe BIBS / DIE LINKE. im Stadtbezirksrat 211
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Beantwortung
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22.04.2026
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Sachverhalt
Im April/Mai 2024 wurden alle Abwassergruben in den Kleingartenanlagen der Stadt Braunschweig von der Stadtentwässerung BS auf Dichtheit überprüft.
In diesem Zusammenhang wurden alle Pächter darüber informiert, dass alle Gruben, die keine Zulassung haben (Kunststoffbehälter, Betonringe, gemauerte Gruben) bis 31.12.2028 auszutauschen und die alten zu entsorgen sind.
Im KGV Asseblick bspw. ergab die Dichteprüfung, dass rund 95 % dicht waren. Der Rest wurde ausgetauscht oder saniert. Wäre eine kontinuierliche Einzelfallprüfung nicht sinnvoller als eine pauschale Entfernung aller alten Gruben?
Steht hier nicht die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn technisch normgerechte Anlagen dennoch vollständig entfernt werden müssen?
Zu bedenken wäre auch, dass ein Großteil der Pächter aus Altersgründen nicht in der Lage ist, diese Aufgabe selbst zu bewältigen. Sie müssten eine Firme beauftragen, was außerordentliche finanzielle Konsequenzen zur Folge hätte, zumal die meisten Gärten aufgrund der fehlenden Wegbreite nicht mit einem Entsorgungsfahrzeug angefahren werden können.
Frage 1: Was ist die gesetzliche Grundlage dieser Festlegung?
Frage 2: Wenn solche Anlagen entfernt werden, entsteht kontaminierter Bauschutt, der nach Abfallrecht speziell entsorgt werden muss. Ist dies mit der Verwaltung abgestimmt? Es handelt sich in ganz Braunschweig um rund 3000 bis 4000 Tonnen Sondermüll.
gez. gez.
Helmut Rösner (BIBS) Rainer Nagel (DIE LINKE.)
