Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28672-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungen im MEC (Millenium Event Center) - Lautstärke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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15.04.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne (DS 26-28672) im Stadtbezirksrat 221 vom 2. April 2026 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Immissionsschutzrecht ist es maßgeblich, dass an dem Immissionsort, auf den eine Lärmquelle einwirkt, die jeweiligen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Im vorliegenden Fall müssen am Immissionsort Erftstraße/Rheinring die Immissionsrichtwerte für ein Reines Wohngebiet gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden.
Die Gebietseinstufung der Anlage, die den Lärm verursacht, ist dabei unerheblich.
Vorliegend muss der Betreiber des MEC daher dafür sorgen, dass die Immissionsrichtwerte für ein Reines Wohngebiet im Bereich Erftstraße/Rheinring eingehalten werden, auch wenn das MEC nicht in einem Reinen Wohngebiet liegt.
Zu Frage 2:
Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens wurde die Milleniumhalle schalltechnisch durch einen anerkanntes unabhängiges Schallgutachterbüro untersucht (Juni 2023). Danach sind Veranstaltungen (u. a. auch Konzerte) in der Halle am Tag und auch in der Nacht grundsätzlich möglich. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte war es erforderlich, die Verstärkeranlagen mit einem Limiter zu versehen. Diese und weitere Auflagen wurden im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens angeordnet. Die Limitierung einschließlich der tieffrequenten Anteile (Bässe) der einzelnen Verstärkeranlagen ist mittlerweile erfolgt.
Trotz der o. g. Limitierung kommt es vereinzelnd weiterhin zu Lärmbeschwerden insbesondere über die tieffrequenten Geräuschanteile. Aktuell steht hier die Stadtverwaltung sowohl mit dem Betreiber des MEC als auch mit den betroffenen Anwohnern bzgl. weiterer Überwachungsmessungen in Kontakt. Sollte sich bei einer Messung herausstellen, dass die Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft überschritten werden, können weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen ordnungsbehördlich gefordert werden.
Zu Frage 3:
In den Jahren 2024 und 2025 wurden von der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Langzeitmessungen über mehrere Nachte durchgeführt. Hierbei kam es auch vereinzelt zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte. Die Verstöße wurden entsprechend bauordnungsrechtlich weiterverfolgt. Aktuell liegen der Stadt jedoch keine Messergebnisse vor, die nach Umsetzung der Limitierung auf eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte hindeuten. Eine Grundlage für weitergehende Maßnahmen, wie beispielsweise eine zusätzliche Einschränkung der Anlagen, besteht daher aktuell nicht.
