Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28125-01
Grunddaten
- Betreff:
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Winterdienst Am Lehmanger und dem "Marktplatz" vor der Emmauskirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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15.04.2026
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Sachverhalt
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Bei dem in Rede stehenden „Marktplatz“ sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für den Winterdienst zuständig. Es handelt sich dort um einen kombinierten Geh- und Radweg, der hinsichtlich der Straßenreinigungsverordnung als Gehweg gilt. Dort gilt § 5 Absatz 4 der Straßenreinigungsverordnung: Sind Straßen nicht in Fahrbahnen und Gehwege aufgeteilt, besteht die Räum- und Streupflicht an jeder Seite auf einem Randstreifen von ausreichender Breite - mindestens 1,20 m. Dabei ist eine durchgehende Begehbarkeit zu gewährleisten.
Für den Gehweg an der Straße „Am Lehmanger“ gilt ebenfalls, dass die Anlieger den Winterdienst sicherzustellen haben. Da dort die Stadt Braunschweig weitestgehend selber Anliegerin ist, wurde die winterdienstliche Behandlung der Fläche auf externe Winterdienstleister übertragen.
Zu 2: Die Kontrolle der winterdienstlichen Pflichten erfolgt über zwei Mitarbeiter der ALBA Braunschweig GmbH. Beschwerden zum Thema Winterdienst werden nachgegangen. Die betroffenen Anlieger werden zunächst über die Winterdienstpflichten informiert. Falls nach Kontrollen keine Tätigkeit feststellbar ist, wird von ALBA Anzeige beim Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit erstattet. Zudem werden Leistungen der externen Winterdienstleister stichprobenartig durch den Fachbereich Stadtgrün überprüft. Bei Nicht- bzw. Schlechtleistung werden die externen Winterdienstleister zur Erbringung der Vertragsleistung aufgefordert und abgemahnt.
Zu 3: Um künftig derartige Probleme zu vermeiden, erfolgt eine Auswertung und Überarbeitung des Winterdienstes im Stadtgebiet. Zudem erfolgt eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Winterdienstpflicht. Komplett werden sich Probleme bei der Durchführung des Winterdienstes der Anlieger/innen nicht verhindern lassen. Die externen Winterdienstleister wurden bereits von der Verwaltung zur Erbringung der Vertragsleistung aufgefordert und abgemahnt.
