Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 zu behandeln.

 

Die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umfeld Hauptbahnhof“ wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Planungsziel und Planungsanlass

Das weitestgehend in den 1960er Jahren entstandene Umfeld des Hauptbahnhofs entspricht heute mit seinen großflächigen Verkehrsräumen nicht mehr den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Maßnahmen zur Aufwertung dieses innenstadtnahen Bereichs rund um den Hauptbahnhof wurden daher bereits in dem vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) formuliert.

 

Mit der Zielsetzung, den nördlichen Bereich des Hauptbahnhofs der Stadt Braunschweig durch eine städtebauliche Neuordnung zu einem zukunftsfähigen urbanen Quartier der kurzen Wege umzugestalten, wurde im April 2019 ein zweiphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt. Neben den baulichen und nutzungsrelevanten Potentialen sollten Ideen für die Neuordnung der Verkehre, die Vernetzung mit dem Park „Viewegs Garten“ und den angrenzenden Quartieren sowie attraktive und eindeutige Stadträume entwickelt werden. In dem Siegerentwurf des Büros WELPvonKLITZING ist es in hohem Maße gelungen, den Hauptbahnhof in die Stadt zu integrieren, einen maßstabsgerechten Bahnhofsvorplatz auszubilden und den Park „Viewegs Garten“ mit seiner baulichen Umgebung zu vernetzen. Die Entwurfsidee sieht die bauliche Nachverdichtung im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofsgebäudes vor. Dieses wird unter Wahrung seiner denkmalschutzrechtlichen Bedeutung und stadträumlichen Wirkung um ein Fernbusterminal im Südwesten baulich erweitert. Eine dichte urban gemischte Bebauung ist sowohl neben dem Bahnhofsgebäude als auch gegenüber, im Bereich der heutigen Verkehrsgrünflächen auf dem „Wilhelminischen Ring“, beabsichtigt. Der Wilhelminische Ring als Hauptverkehrsstraße bleibt erhalten bzw. wird fortgesetzt.

 

Es sind gewerbliche Nutzungen – vorwiegend Büros / Dienstleistungen – vorgesehen, um die Attraktivität des direkten Bahnhofumfelds zu erhöhen und regional gut erreichbare Arbeitsstätten anzusiedeln. Die Nähe zum Bahnhof wird als Standortvorteil für die gewerblichen Nutzungen gesehen und soll das Wegeaufkommen der neu ausgewiesenen Bauflächen minimieren. Die geplante sensible Wohnnutzung wird in Obergeschossen und tendenziell in Richtung der Grünflächen orientiert.

 

Zur städtebaulichen Neuordnung dieses wichtigen Stadtteils wird der Bebauungsplans AW 118 Umfeld Hauptbahnhof aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der vorliegenden 155. Änderung „Umfeld Hauptbahnhof“ entsprechend der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans geändert.

 

Geplante Darstellungen im Flächennutzungsplan

Die Verkehrsflächen des Wilhelminischen Rings werden im 17 ha großen Änderungsbereich künftig deutlich verkleinert. Im Flächennutzungsplan wird die geplante neue Führung der örtlichen Hauptverkehrsstraße übernommen und die Funktion des Wilhelminischen Rings bleibt erhalten. Die verbleibenden Flächen zwischen Straße und Eisenbahnstrecke werden im Bereich des Bahnhofsvorplatzes künftig als Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Dies entspricht der bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung des Grundstücksteils. Der Bahnhofsvorplatz wird nach den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans AW 118 künftig von zwei Baugebieten flankiert. Für sie wird eine gemischte Baufläche und eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Diese Bauflächen sind bislang noch gewidmete Anlangen der Eisenbahn, die Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird angestrebt.

 

Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans wird die gemischte Baufläche entlang der Kurt-Schumacher-Straße und des Rings nach Süden bis zum neuen Verlauf der örtlichen Hauptverkehrsstraße erweitert.

 

Der Querschnitt der Kurt-Schumacher-Straße wird verringert und zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umgewandelt. Hierdurch wird der Bahnhof besser an die Innenstadt angebunden. Damit entfällt die regionale Kfz-Verkehrs-Funktion der Kurt-Schumacher-Straße, weshalb die Darstellung als Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan künftig entfällt. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat der Abweichung von dem im RROP bisher festgelegten raumordnerischen Ziel „Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung“ zugestimmt.

 

Mit den geplanten Darstellungen der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Möglichkeit eröffnet, auf den betroffenen Flächen die planerische Vorbereitung für die Verlagerung und den Rückbau der überdimensionierten Verkehrstrassen zu Gunsten eines urbanen Stadtquartiers zu schaffen. Darüber hinaus kann durch Rückbau von Verkehrsflächen die öffentliche Grünfläche erweitert werden.

 

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind genauere Aussagen zum Gegenstand der Änderung, zu Ziel, Zweck und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, und sonstiger Stellen

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 04.11.2024 von der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 04.12.2024 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Mit Bekanntmachung vom 24.09.2025 wurde die Öffentlichkeit von der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB informiert. Die Entwürfe der Bauleitpläne konnten mit Begründung und Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 25.09.2025 bis zum 27.10.2025 eingesehen werden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Planänderung führten.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umfeld Hauptbahnhof“ sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

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Anlagen

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