Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28223
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2026 im Stadtbezirk 130 Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Entscheidung
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23.04.2026
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Sachverhalt
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 130 Mitte unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:
Zu 1. Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens:
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Nr. |
Straße |
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
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1. |
Campestraße |
Gehweg Ostseite/Ecke Viewegstraße:
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5.000 € |
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2. |
Inselwall |
Gehweg Westseite, im Bereich
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17.500 € |
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3. |
Kleine Campestraße |
Gehweg Westseite, von Lachmannstraße bis Gerstäckerstraße:
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10.000 € |
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4. |
Kleine Leonhardstraße |
Gehweg Ostseite, im Bereich
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10.000 € |
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5. |
Böcklerstraße |
Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 220:
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6.000 € |
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6. |
Kapellenstraße |
Gehweg Hs.-Nr. 8 - 11:
ca. 100 m² Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern |
8.000 € |
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7. |
Wilhelmstraße |
Gehweg Hs.-Nr. 3 - 4 (Finanzamt): ca. 150 m² Betonplatten regulieren ggf. im Bereich der Baumwurzeln entsiegeln |
15.000 € |
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8. |
Löwenwall |
Gehweg Hs.-Nr. 8 – 16: ca. 100 m2 Betonplatten regulieren ggf. im Bereich der Baumwurzeln entsiegeln |
10.000 € |
Zu 2. Maßnahmen zur Grünanlagenunterhaltung:
- Tulpen links und rechts der Helmstedter Str. 36 E und Marienstift/Schillstraße;
Narzissen im Bereich Salzdahlumer Straße; Narzissen auf Grünflächen
im Bereich Berliner Platz vor dem Unternehmen Sixt sowie auf den
gegenüberliegenden Flächen (Fahrtrichtung Bahnhof) 1.400,00 €
- Steg Rimpaus Garten 10.000,00 €
Zu 3. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen:
- Grundschule Klint / Eigentumsschrank auf Rollen mit 12 Schüben 426,00 €
(für den Klassenraum)
- Grundschule Bebelhof / 20 höhenverstellbare Schülertische 3.438,49 €
Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
