Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

„Für die Sanierung der Gleisanlagen im Abschnitt Lange Straße - Küchenstraße - Hagenbrücke wird die Gleisoberbauform Rasengleis beschlossen.“

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst:

 

„Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“

 

Anlass

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) hat sich an die Stadt gewandt und um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus für die Sanierung der Gleisanlagen im Abschnitt Lange Straße - Küchenstraße - Hagenbrücke gebeten (siehe Anlage 1).

 

Die BSVG schlägt vor, die gesamte Strecke als Rasengleis auszuführen.

 

Planung

Die BSVG plant die Gleisanlagen im Abschnitt Lange Straße (ab Haltestelle Radeklint) - Küchenstraße - Hagenbrücke bis bestandsnah zu sanieren. In diesem Zuge soll - in Vorbereitung auf den geplanten Ausbau des Stadtbahnnetzes - auch eine Verbesserung an der Gleistrassierung und der Bahnsteiganordnung umgesetzt werden sowie die Gleisverschlingung (Einspurigkeit) auf Höhe der Reichsstraße zugunsten einer durchgehenden Zweigleisigkeit auf besonderen Bahnkörper aufgelöst werden. Dabei soll die bestehende Oberbauform (Rasengleis) erhalten bleiben. Hierzu wird eine separate Beschlussvorlage vorgelegt.


Mindestens aus schalltechnischen Gründen sollte in diesem Bereich die schallgünstigste Oberbauform hergestellt werden, um Anwohnerinnen und Anwohner nicht zusätzlich zu belasten. Damit scheidet ein Oberbau aus Beton oder Pflaster aus. Ein Schottergleis ist nicht möglich, da die Trasse teilweise für die Feuerwehr befahrbar sein muss. Dieses wird erreicht über die Einbringung von Kunststoffwaben in das Rasengleis.

 

Die BSVG geht davon aus, dass der Fördermittelgeber die Wiederherstellung des Rasengleises fördern wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die BSVG die Kosten tragen. Aus den vorgenannten Gründen wird auf eine Gegenüberstellung von Kosten verzichtet.

 

Realisierung und Finanzierung

Die Sanierung der Gleisanlagen soll in 2027 erfolgen. Je nach Dauer des Planfeststellungsverfahrens soll die Sanierung östlich des Knotens Alte Waage/Meinhardshof eventuell erst in 2028 erfolgen.

 

Die Kosten der Gleissanierungsmaßnahme mit vorgeschlagener Oberbauform trägt die BSVG.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise