Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-24977-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gedenkstein „Den Opfern und Gefallenen der Weltkriege“wird gemäß der Anlagen 1 und 2 aufgestellt.

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Gemäß Hauptsatzung § 16 Abs. 1 lit. 8 ist der Stadtbezirksrat für die Gestaltung von „Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä.“ beschlusszuständig. 

 

Anlass

Bereits durch die eingebrachte DS 24-24550 und durch den beschlossenen Änderungsantrag DS 25-24977 wurde der durch den Stadtbahnbau erforderliche neue Standort für den Gedenkstein in Gliesmarode unmittelbar nördlich der Paul-Jonas-Meier-Straße festgelegt. Ein Beschluss über die Gestaltung steht noch aus. Die Planung wurde inzwischen abgeschlossen (s. Anlagen). Sie ist im Vergleich der der Drucksache DS 25-24977 zugrunde liegenden Planung in den Grundzügen unverändert. 

 

Bei der Umsetzung des Gedenksteins ist vorgesehen, das Erscheinungsbild des Gedenkorts beizubehalten und neben dem Monolithen und den Gedenktafeln auch die Ankerpfosten und das Granitsteinpflaster wiederzuverwenden. Die Gedenktafeln werden im Rahmen der Versetzung bei einem Steinmetz restauriert und die Inschriften neu ausgetönt. Die Platzfläche vor dem Gedenkstein wird zur besseren Unterhaltung zukünftig eine Oberfläche aus Betonsteinen aufweisen. Ebenfalls vorgesehen ist eine neue Sitzgelegenheit. 

 

Die Umsetzung des Gedenksteins an den neuen Standort ist zu Beginn der Bautätigkeiten für die Stadtbahnwendeanlage Gliesmarode geplant.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise