Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28626
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2026 im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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22.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die im Jahr 2026 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach werden wie folgt verwendet:
- Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen _______ €
- Ortsbüchereien 4.900,00 €
- Hochbauunterhaltung Friedhöfe 2.000,00 €
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.783,43 €
- Grünanlagenunterhaltung _______ €
- Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 465,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat für das Jahr 2026 folgende Vorschläge:
Zu 1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen (Richtwert 18.300,00 €) _______ €
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Nr. |
Straße |
Maßnahme |
Geschätzte Kosten |
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1. |
Essener Straße |
Gehweg Ecke Bevenroder Straße bis ca. 45 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, Tiefbord setzen, Betonpflaster rot als Trennung zwischen Gehweg und Radweg
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11.000 € |
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2. |
Altmarkstraße |
Gehweg Westseite Hs.-Nr. 23 - 27: ca. 220 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, Hochbord punktuell anpassen/austauschen
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28.500 € |
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3. |
Altmarkstraße |
Gehweg Ostseite Hs.-Nr. 22A an den Containern: ca. 65 m² Asphaltbefestigung ausbauen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Beton- platten 30/30/8 liefern und verlegen, Tiefbord, Hochbord und ca. 15 m² Gosse erneuern,
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17.000 € |
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4. |
Waldweg |
Gehweg Westseite ggü. Hs.-Nr. 1: ca. 60 m² Asphaltbefestigung ausbauen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Beton RE-Pflaster 20/10/8 liefern und verlegen, Hochbord erneuern
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16.000 € |
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5. |
Maschweg |
Gehweg Ostseite Hs.-Nr. 20 - 27: ca. 60 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen, Tiefbord punktuell ergänzen,
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10.000 € |
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6. |
Bevenroder Straße |
Fußgängerampel an der Querung auf Höhe der Landessparkasse zur Essener Straße; Bord- und Gosseanlage absenken und ausbessern (DS 25-26912) |
12.000 |
Zu 2. Ortsbüchereien 4.900,00 €
Bevenrode 766,00 €
Bienrode 761,00 €
Querum 2.143,00 €
Waggum 1.230,00 €
Etatverteilung: 500,00 € Sockelbetrag und Verteilung innerhalb des Stadtbezirks nach den Ausleihzahlen des Vorjahres
Zu 3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 2.000,00 €
Ortsteilfriedhof Bevenrode
Sanierung Kapellentür Bevenrode
Zu 4. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.783,43 €
GS Waggum:
Vier Paravents (Ikea) 716,00 €
GS Gliesmarode
Zwei klappbare Tischblenden 1.067,43 €
GS Querum
- Fehlanzeige
Zu 5. Grünanlagenunterhaltung 1.300,00 €
An der Wabe, Bee Surprise 800,00 €
Bienrode Gebrauchsrasen mit Blumenzwiebeln,
Ecke Waggumer Str./Pappelallee 500,00 €
Zu 6. Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 465,00 €
Ortsteifriedhöfe Bienrode, Waggum oder Bevenrode
Eine neue Bank
Allgemein:
Die im Beschlusstext genannten Beträge sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter 2. bis 6. genannten Mittel.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
