Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, die Ampelschaltung für Linksabbieger von der Berliner Straße zum Moorhüttenweg zu prüfen und mittels einer bedarfsabhängigen Schaltung derart zu verbessern, dass pro Ampelphase deutlich mehr Fahrzeuge passieren können als heute.

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Sachverhalt

An der Kreuzung Berliner Straße / Moorhüttenweg / Hordorfer Straße befindet sich eine Ampelanlage, die auch eine separate Schaltung aufweist für Fahrzeuge, die stadtauswärts fahren und an dieser Kreuzung nach links in den Moorhüttenweg abbiegen möchten. In dem Bereich des Moorhüttenwegs befinden sich ein ausgedehntes Wohngebiet und auch ein REWE-Center (incl. ACTION, dm und weiterer Geschäfte). Seit dessen Eröffnung hat der genannte Linksabbieger-Verkehr drastisch zugenommen. So warten an Werktagen oftmals 10 bis 15 (und manchmal bis zu 20) Fahrzeuge, die links abbiegen wollen, wovon üblicherweise nur vier während einer Linksabbieger-Ampelphase passieren können. Dadurch wird der fließende Straßenverkehr unnötig behindert – und zwar insbesondere

  1.       durch Linksabbieger-Fahrzeuge, die in die Geradeaus-Spur hineinragen,
  2.       durch Fahrzeuge, die beim Übergang Berliner Straße / Berliner Heerstraße umkehren, um dann als Rechtsabbieger in den Moorhüttenweg einfahren zu können und
  3.       durch Fahrzeuge, die – vermutlich unerlaubterweise – nach links in den Immengarten einbiegen, um von dort das genannte Wohngebiet zu erreichen.

 

Die genannten Behinderungen, die auch zugehörige Gefahren bewirken, wären vermeidbar bzw. reduzierbar, wenn die Dauer der Ampelphase für Linksabbieger in den Moorhüttenweg verlängert wird. Dieses sollte bedarfsabhängig erfolgen, wie durch eine Sensorsteuerung (bspw. mit Induktionsschleife) und/oder durch eine tageszeit-abhängige Ampelschaltung.

 

Anmerkung: Da die o.g. Ampelanlage sich im Stadtbezirk 112 befindet, der o.g. Verkehrsstrom jedoch auch den Stadtbezirk 111 stark betrifft, wird der o.g. Antrag in beide Stadtbezirksräte (111, 112) eingebracht.                                                                     

 

Gez.

 

Zimmer, T. Wendt, Jenzen

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