Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28668
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Qualitätsstandard Fahrradstraßen - Campestraße (Wolfenbütteler Straße bis Adolfstraße/Böcklerstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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23.04.2026
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Fahrradstraßen um einen Beschluss über Planungen, für die der AMTA beschlusszuständig ist. Fahrradstraßen sind Teil eines übergeordneten Netzes an Fahrradstraßen, deren Bedeutung somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Im Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" zur umfassenden Förderung des Radverkehrs beschlossen (DS 20-13342-02). Die Maßnahme 6.1 sieht die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen vor, um künftig eine einheitliche und klar erkennbare Gestaltung zu gewährleisten und den besonderen Charakter dieser Straßen hervorzuheben.
Um den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, wurde im Dezember 2022 der von der Verwaltung entwickelte „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ beschlossen (DS 22-19984).
Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr und bieten eine sichere und komfortable Alternative zu herkömmlichen Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ein gut ausgebautes Netz von Fahrradstraßen ermöglicht es, über längere Strecken hinweg attraktive Routen zu schaffen und so den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Jahren ein mehr als 15 km langes, größtenteils zusammenhängendes Netz von Fahrradstraßen und einer Fahrradzone eingerichtet.
Planung
Folgende Maßnahme wird zur Umsetzung vorgeschlagen (Anlage 1):
Die Fahrradstraße Campestraße grenzt im Westen an die Wolfenbütteler Straße und im Osten an den Knotenpunkt mit der bereits beschlossenen Fahrradstraße Adolfstraße und der Böcklerstraße an. In der Campestraße findet beidseitig Fahrbahnrandparken statt.
Die Planung sieht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Markierung beidseitiger Sicherheitstrennstreifen (0,75 m) vor. Während für die Parkstände Breiten zwischen 2,0 m und 2,2 m realisiert und markiert werden, verjüngt sich die Fahrgasse bedingt durch den konischen Straßenverlauf auf ein Mindestmaß von ca. 3,4 m.
Gemäß beschlossenem Qualitätsstandards sind Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs zu prüfen. Vorgesehen ist die Aufstellung einer Beschilderung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ nach Qualitätsstandard, um den Durchgangsverkehr weiter zu reduzieren.
Die Prüfung einer Diagonalsperre am Knotenpunkt mit der Adolfstraße ergab, dass diese aufgrund der Geometrie technisch nicht umsetzbar ist; insbesondere die notwendigen Schleppkurven für Entsorgungsfahrzeuge lassen sich nicht realisieren. Auch Einbahnstraßenregelungen wurden geprüft und verworfen, da sie den Zielverkehr in das Wohnviertel umleiten würden. Die Stadtbahntrassen in der Wolfenbütteler Straße und der Kurt-Schumacher-Straße fungieren bereits als wirksame Barrieren. Hierdurch ist das Verkehrsaufkommen schon jetzt gering; weitergehender Handlungsbedarf zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs lässt sich durch entsprechende Verkehrszahlen nicht erkennen.
Die Maßnahme erfolgt ohne bauliche Maßnahmen. Die Umgestaltung erfolgt rein durch Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen. Der vorhandene Parkraum (50 Parkstände) bleibt vollständig erhalten und wird durch die Maßnahme nicht eingeschränkt. Auch an der Baumbilanz ergeben sich keine Änderungen.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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877,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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265,6 kB
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