Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28659-01
Grunddaten
- Betreff:
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Personelle Unterdeckung in Kitas - Offener Elternbrief an den Oberbürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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14.04.2026
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Sachverhalt
Zu der Anfrage (DS 26-28659) der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 01.04.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorweggenommen sei, dass aus rein fachlicher bzw. pädagogischer Sicht, das Anliegen der
Elternschaft zur Sicherstellung und Erhöhung der Qualität nachvollziehbar ist. In der Diskussion müssen jedoch neben dem rein fachlichen Anspruch vor allem auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von Personal auf dem Arbeitsmarkt mitberücksichtigt werden.
Für den Betrieb und die konkrete Personalplanung in einer Kita ist dabei der jeweilige Träger der Einrichtung – hier der Ev.-luth. Propsteiverband – verantwortlich. Beim ev.-luth. Propsteiverband handelt es sich um einen Freien Träger der Jugendhilfe, der die Kita eigenverantwortlich führt. Zu den konkreten Ursachen und der personellen Situation in Bezug auf die einzelne Kindertagesstätte kann daher nur der Träger eine Aussage treffen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird den Antrag und die beschriebene Situation zum Anlass nehmen auf den Träger zuzugehen, um zu klären inwieweit die
Betreuungssituation durch Unterstützung des kommunalen Jugendhilfträgers verbessert werden kann.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Träger entsprechend dem Niedersächsischen Gesetz für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und der dazugehörigen Verordnungen während der gesamten Betreuungszeit zur Einhaltung personeller Mindeststandards verpflichtet sind. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Einhaltung der personellen
Mindeststandards nach NKiTaG obliegt dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Die Stadt hat diesbezüglich keine konkreten Einfluss- oder Kontrollmöglichkeiten.
Die Stadt Braunschweig beteiligt sich jedoch im Rahmen der kommunalen Förderung mit dem Pauschaliertem Aufwandsmodell (PAM) an den Betriebskosten für die Kitas. Auch hier werden die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes zu Grunde gelegt.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig steht überdies mit allen freien Trägern von Kindertagesstätten sowie dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten im Rahmen der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - Kita im kontinuierlichen Austausch. Dies umfasst auch Absprachen und Regelungen zum Umgang mit Personalengpässen sowie eingeschränkten Betreuungszeiten. Trotz aller Bemühungen lassen sich bei Personalengpässen und -ausfällen vorübergehende Einschränkungen nicht gänzlich vermeiden.
Des Weiteren ist auch in Braunschweig der Fachkräftemangel bei fast allen Kita-Trägern spürbar. Die Träger haben in den letzten Jahren diverse Anstrengungen unternommen, um Personal zu rekrutieren und sind hiermit auch durchaus erfolgreich gewesen. Sie engagieren sich intensiv, um die Ausfälle möglichst gering zu halten und die Personalsituation zu verbessern. Das Land hat auf den Fachkräftemangel im Jahr 2024 mit einer Erweiterung derHandlungsspielräume bei Personalausfällen reagiert und die Fachkräfteinitiative „Jeden Tageinzigartig“ gestartet.
Auch hat das Land hat mit Einführung der Richtlinie Qualität in Kitas 1 bis 3bereits einen ersten Schritt zur stufenweisen Einführung einer Dritt- bzw. Zusatzkraft im Kindergarten unternommen. Diese Fördermittel stehen auch den Trägern der Braunschweiger
Kindertagesstätten für den bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung. Die im Rahmen der Richtlinie zur Verfügung stehenden Mittel sind aktuell jedoch nicht ausreichend, um flächendeckend in allen Kitas bzw. Gruppen während der gesamten Betreuungszeit den Einsatz einer Dritt-/Zusatzkraft zu refinanzieren. Eine stärkere Beteiligung seitens des Landes zur Einführung einer dritten Kraft ab 2027 ist angekündigt.
Die akuten strukturellen Herausforderungen lassen sich somit auch durch eine gute
Personalpolitik nicht vollumfänglich abfedern. Nichtsdestotrotz wird permanent an weiteren Maßnahmen zur noch stärkeren Abmilderung der Betreuungsausfälle gearbeitet.
