Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28699-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu der Anfrage 26-28699 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung die Fraunhofer-Gesellschaft um Stellungnahme gebeten. In der Stellungnahme heißt es:

 

„Die Zuwendungsbaumaßnahme Neubau Technikumshalle B mit Stellplatzanlage des Fraunhofer WKI wird zu jeweils 50 % aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Nach den Richtlinien für den Zuwendungsbau darf die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen erst nach baufachlicher Prüfung der Bauunterlagen und Erteilung des Genehmigungs- und Zuwendungsbescheids durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) erfolgen.

 

Im ursprünglichen Projektterminplan war der Zuwendungsbescheid für das Frühjahr bzw. den Sommer 2024 vorgesehen. Die im Februar 2024 durchgeführten Rodungsarbeiten erfolgten im Vorgriff auf den damals geplanten unmittelbaren Maßnahmenbeginn (Kampfmittelsondierung) und mussten gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG vor Beginn der Brut- und Setzzeit bis Ende Februar 2024 abgeschlossen werden.

 

Die haushaltsrechtliche Genehmigung zur Ausführung der Maßnahme wurde jedoch erst im März 2026 erteilt. Ursächlich hierfür waren eine notwendige Aufstockung des Projektbudgets aufgrund von Baupreissteigerungen sowie ein längerer Prüfungszeitraum beim BMFTR (…).“

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Umstand außerhalb des Einflussbereichs sowohl der Fraunhofer-Gesellschaft als auch der Stadtverwaltung lag. Die Fraunhofer-Gesellschaft hält unverändert an der Umsetzung der Maßnahme fest. Die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen, beginnend mit der Kampfmittelsondierung, können nunmehr eingeleitet werden.

 

Darüber hinaus teilte die Fraunhofer-Gesellschaft in ihrer Stellungnahme mit, dass die im Gutachten zur Bewertung der Waldfunktionen vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen bereits umgesetzt werden und im Frühjahrspflanzzeitraum 2026 abgeschlossen sein sollen.

 

Zur Klarstellung teilt die Verwaltung abschließend mit, dass die Aufgabe der Baukoordinierung in der Abstimmung und Verzahnung der verschiedenen Maßnahmenträger besteht, die Einhaltung zuwendungsrechtlicher Verfahren und projektinterner Zeitpläne jedoch den jeweiligen Vorhabenträgern obliegt.
 

Die Koordinierung der Baumaßnahme mit den parallel erforderlichen Kanalbauarbeiten der Stadtentwässerung Braunschweig in der Wichernstraße und Bodelschwinghstraße sowie der Leitungsverlegung durch die Braunschweiger Netz GmbH wurde durch das Baureferat (Ref. 0600) eng begleitet.


Die Abstimmung der zeitlichen Abläufe, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Feuerwehr, erfolgt kontinuierlich mit allen Beteiligten.

Die Verwaltung wird weiterhin darauf achten, dass die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange im Rahmen des Verfahrens gewahrt bleiben.

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