Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28677-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hebammenversorgung ist Teil der Gesundheitsversorgung. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die konkreten Leistungsansprüche sind in den §§ 24c bis 24f SGB V festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe wird über den Hebammenhilfe-Vertrag geregelt (§ 134a SGB V). In diesem Vertrag haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen unter anderem auf den genauen Leistungsumfang, die Vergütung und Qualitätsanforderungen geeinigt. Freiberufliche Hebammen müssen diesem Vertrag beitreten, um Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

 

Die Sicherstellung der Hebammenversorgung ist somit keine originäre kommunale Aufgabe, wenngleich aus kommunaler Sicht ein hohes Interesse an der Funktionsfähigkeit der Versorgung besteht.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.04.2026 (Drs. 26-28677) in Abstimmung mit der Hebammenzentrale wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Verwaltung ist Teil des Runden Tisches Geburt (Gleichstellungsbeauftragte, Frühe Hilfen, Sozialreferat, Gesundheitsamt). Dieser hat in seiner letzten Sitzung im Februar die Situation der Hebammenversorgung ambulant und stationär intensiv besprochen. Hier wurden die Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages kritisch gesehen und sollten weiter beobachtet werden.

 

Die Stadt Braunschweig hat mit der freiwilligen Einrichtung und Verstetigung der Hebammenzentrale bereits einen wichtigen Schritt getan, um fortlaufend eine bestmögliche Hebammenversorgung für die Braunschweiger Bürgerinnen zu ermöglichen.

 

Die Hebammenzentrale fungiert sowohl als Versorgungsdienstleister als auch als

Beratungsstelle für Hebammen und deren Anliegen. Durch die Zentrale ist es in den letzten

Jahren gelungen, die vorhandenen Hebammenleistungen zu koordinieren und so für eine

ausreichende Versorgung zu sorgen. Gleichzeitig unterstützt die Hebammenzentrale die

ansässigen Hebammen durch Fortbildungsangebote und die Notversorgung der Frauen vor

und nach der Geburt während der Urlaubszeit der Hebammen in den Sommerferien.

 

Zu Frage 2:

Aus Sicht der Hebammenzentrale haben die jüngsten Anpassungen des Hebammenhilfevertrags insgesamt nur sehr geringfügige Veränderungen gebracht.

Diese Anpassungen würden voraussichtlich nicht dazu führen, dass Hebammen sich gegen einen Wechsel in eine Festanstellung entscheiden. Für Beleghebammen würden nach Einschätzung der Hebammenzentrale weiterhin finanzielle Einbußen bestehen bleiben. Für freiberufliche Hebammen, die ausschließlich in der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung tätig sind, ergäben sich dagegen so gut wie keine relevanten Veränderungen. Lediglich der Wegfall der Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung führe zu etwas Bürokratieabbau.

Zusammengefasst erwartet die Hebammenzentrale durch die jüngsten Anpassungen keinen spürbaren Entlastungseffekt für die Versorgungssituation vor Ort.

 

Zu Frage 3:

Aktuell sind im Gesundheitsamt Braunschweig 85 Hebammen nach dem NHebG gemeldet. 57 sind freiberuflich tätig, 9 ausschließlich angestellt tätig und 19 freiberuflich und angestellt

tätig. Insgesamt sind dies 6 Hebammen weniger als für das Jahr 2024 gemeldet.

 

Geburtshilfe in den Kliniken

Die Hebammenzentrale hält die geburtshilfliche Versorgung in Braunschweig aktuell nicht für akut gefährdet, da das Städtische Klinikum ausschließlich Hebammen in Festanstellung beschäftige.

Zum Marienstift könne die Lage nur eingeschränkt bewertet werden. Derzeit würden offenbar Kolleginnen für das Beleghebammenteam gesucht werden. Zur genauen Personalsituation und deren Auswirkungen könnten jedoch keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Gleichzeitig werde ein strukturelles Risiko gesehen: Sollten künftig mehr Familien gezwungen sein, zur Geburt ins Städtische Klinikum auszuweichen, könne dies langfristig zu einer höheren Gleichzeitigkeit in der Betreuung (mehrere Gebärende parallel) führen. Eine solche Entwicklung werde nicht befürwortet, da sie erfahrungsgemäß die kontinuierliche 1:1 Betreuung gefährde bzw. unmöglich mache.

 

Schwangeren- und Wochenbettbetreuung (Hebammenzentrale/Vermittlung)

In der außerklinischen Versorgung beobachtet die Hebammenzentrale seit November deutliche Veränderungen:

  •         Rückgang registrierter Kolleginnen: Seit November seien 7 Kolleginnen nicht mehr in der Hebammenzentrale registriert – teils aufgrund von Renteneintritt, teils wegen Aufgabe der Freiberuflichkeit und Wechsel in Festanstellung. Einige mehr Kolleginnen hätten jedoch bereits schon jetzt die Arbeit in der Freiberuflichkeit reduziert.
  •         Veränderte Arbeitsweise durch Abrechnung im 5-Minuten-Takt: Seit der Umstellung lohne sich für viele Kolleginnen das Einspringen sowie kürzere, flexible Besuche wirtschaftlich deutlich weniger. Das ermögliche zwar eine hohe Qualität in den geplanten Terminen, führe in der Praxis aber dazu, dass deutlich mehr Frauen keine Hebammenbetreuung fänden bzw. dass kurzfristige Versorgungslücken schwerer geschlossen werden könnten.
  •         Sinkende Vermittlungsquote: Im Jahr 2024 habe die Vermittlungsquote der Hebammenzentrale bei 98,5 % gelegen, im vergangenen Jahr bei 91 %; der aktuelle Stand in diesem Jahr liege bei ca. 80 %. Damit seien mittlerweile deutliche Veränderungen durch den Hebammenhilfevertrag zu spüren.

 

Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass sich Versorgungslücken saisonal zuspitzten: Gerade in den Sommermonaten bzw. in Ferienzeiten sei die Hebammenversorgung in Braunschweig regelmäßig extrem angespannt. Die Hebammenzentrale versuche, dem mit einer Notversorgung in den Räumen des Hauses der Familie zu begegnen. Diese Notversorgung sei jedoch nur als Überbrückung gedacht: Sie ersetze weder die kontinuierliche, aufsuchende Betreuung im häuslichen Umfeld noch die wohnortnahe Versorgung der Familien. Zudem könne das Angebot aufgrund der personellen

Ressourcen (aktuell zwei Kolleginnen) nur in geringem Umfang bereitgestellt werden.

 

  •         Wenig Nachwuchs/Zuzug: Es kämen derzeit nur wenige bis nahezu keine neuen

Kolleginnen nach Braunschweig, die sich freiberuflich niederlassen. Zusätzlich entschieden sich frisch examinierte Hebammen in der derzeitigen Lage deutlich eher für die

Festanstellung als für die Freiberuflichkeit. Dies bestätige sich auch durch den Austausch im Runden Tisch Geburt.

 

  •         Rückgang von Kursangeboten: Auch Kurse würden weniger angeboten, da die veränderten Rahmenbedingungen sich ungünstig auf die Kursarbeit auswirken.

 

Aus Sicht der Hebammenzentrale sei die Versorgung im außerklinischen Bereich (Schwangerschaft/Wochenbett) zunehmend angespannt. Es sei wichtig, die Situation weiterhin eng zu monitoren (Vermittlungsquote, Angebotsumfang, Kurslandschaft) und lokale

Unterstützungsmaßnahmen zu prüfen, die dazu beitragen, Hebammen in Braunschweig zu halten bzw. neu zu gewinnen.

 

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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