Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28814

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Peine und der Gemeinde Wendeburg gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen im Rahmen der vom Land vorgegebenen Fristen eine abgestimmte Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, den Radweg entlang der L 611 zwischen Völkenrode und dem Bortfelder Kreisel im Rahmen der Fortschreibung des „Radwegekonzepts für Landesstraßen“ in den „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen. 

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Sachverhalt

Seit fast vierzig Jahren setzen sich engagierte Bürger*innen aus Völkenrode und Wendeburg für den Bau eines Radweges entlang der L 611 zwischen Völkenrode und dem Bortfelder Kreisel ein.

Ein solcher Radweg würde insbesondere

  • Schüler*innen ein sicheres Erreichen der Aue-Schule in Wendeburg ermöglichen,
  • die Anbindung Wendeburgs an den öffentlichen Nahverkehr in Braunschweig (Buslinien 416 und 433) verbessern sowie
  • die Erreichbarkeit von Kindergarten-, Schul-, Sport-, Freizeit- und Einkaufseinrichtungen deutlich erhöhen.

Seitens der Braunschweiger Kommunalpolitik wurden in der Vergangenheit bereits einige Initiativen gestartet, um diesen Radweg zu realisieren. So wurden in den mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Haushalt 2022 bereits Planungsmittel in Höhe von 70.000 Euro für einen solchen Radweg eingestellt (Projekt 3E.660018). Diese blieben seinerzeit jedoch leider ungenutzt, da seitens der Gemeinde Wendeburg kein Interesse an einer Beteiligung an einem solchen Radweg bestand; ein solcher Neubau sinnvollerweise jedoch nur als Gemeinschaftsprojekt der jeweils betroffenen Gemeinden realisiert werden kann, zumal er überwiegend auf dem Gebiet des Landkreises Peine verlaufen würde (vgl. Drs. 23-20713).

Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Radwegekonzepts für Landesstraßen eröffnet sich nun erneut die Möglichkeit, den Radweg an der L 611 in das Verfahren einzubringen. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums soll die Vorbereitungsphase im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die betroffenen Gebietskörperschaften frühzeitig abgestimmt gegenüber dem Land auftreten, um die Chancen auf eine Aufnahme in den „vordringlichen Bedarf“ deutlich zu erhöhen. 

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