Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28584
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung der mündliche Anfrage des Jugendparlaments in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.04.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage des Jugendparlamentes im Jugendhilfeausschuss am 11.02.2026 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Es bestehen keine definierten Prüfkriterien. Eine gesonderte Prüfung durch die Verwaltung erfolgt nicht. Ergänzend gilt im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung die Leitlinie Nr. 5 „Kinder- und Jugendbeteiligung“. Gleichzeitig ist das Jugendbüro bemüht, über bestehende Verfahren zu informieren und Beteiligungsmöglichkeiten transparent zu machen.
Zu 2.:
Das Projekt BOMA+ ist ein kooperatives Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW). Als Ergebnisse werden einerseits städtebauliche Ideen für einen größeren Stadtbereich erwartet und zum anderen konkrete Architekturvorschläge für eine Nach- bzw. Umnutzung des Areals Horten/Galeria. Der Wettbewerb wird im Mai 2026 entschieden, dann erst liegen für beide Phasen Vorschläge der sechs beteiligten Projektteams vor.
Bei dem städtebaulichen Part ist eine konkrete Ausplanung oder Umsetzung von (derzeit noch gar nicht formulierten) Ergebnissen noch nicht absehbar. Bei weiteren konkreteren Planungs- und Umsetzungsphasen wird eine Bürgerbeteiligung erfolgen und die Erforderlichkeit einer Jugendbeteiligung seitens der Verwaltung sicher mit offenem Ergebnis geprüft werden.
Die Neubebauung des Horten/Galeria Areals liegt in der Verantwortung der Eigentümerin Volksbank BRAWO.
Im Vorfeld des Wettbewerbs und auch im Verfahren gab es jeweils öffentliche Infoveranstaltungen, in denen alle Bevölkerungsgruppen angesprochen waren sich zu beteiligen. Separate Beteiligungsformate sind bei einem solchen komplexen Wettbewerbsverfahren aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
Zu 3.:
Die Frage einer separaten Jugendbeteiligung stellt sich immer individuell und abhängig von Themenstellung, Konkretisierung und Umsetzungsperspektive.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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105,5 kB
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