Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28258-01

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Sachverhalt

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 120 vom 25.02.2026 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen:

 

1. Auf der Ebertalle stadteinwärts bei der Überquerungshilfe vor der Lichtsignalanlage zur Querung der Herzogin-Elisabeth-Straße Aufbringen von einer Wartelinie (Zeichen 341 StVO) auf der Fahrbahn jeweils ca. 2–5 Meter vor den Überquerungshilfen an der Ebertallee (stadteinwärts) - Beschilderung: Ergänzung der Maßnahmen durch das Hinweisschild "Übergang freihalten" oder "Bei Rot hier halten", um die Beachtung der Wartelinie bei Rückstau zu verdeutlichen.

2. Auf der Hans-Sommer-Straße (stadtein- und auswärts) vor dem Übergang zur Berliner Straße bei der Überquerungshilfe auf Höhe des Gliesmaroder Bahnhofes Aufbringen von Wartelinien (Zeichen 341 StVO) auf der Fahrbahn jeweils ca. 2–5 Meter vor den Überquerungshilfen an der Hans-Sommer-Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) - Beschilderung: Ergänzung der Maßnahmen durch das Hinweisschild "Übergang freihalten" oder "Bei Rot hier halten", um die Beachtung der Wartelinie bei Rückstau zu verdeutlichen.

3. Auf dem Hagenring in südlicher Richtung bei der Überquerungshilfe auf Höhe der Roonstraße und der Wiesenstraße Aufbringen von Wartelinien (Zeichen 341 StVO) auf der Fahrbahn jeweils ca. 2–5 Meter vor der Überquerungshilfe - Beschilderung: Ergänzung der Maßnahmen durch das Hinweisschild "Übergang freihalten" oder "Bei Rot hier halten", um die Beachtung der Wartelinie bei Rückstau zu verdeutlichen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

§ 11 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht sich ausschließlich auf Einmündungen und Kreuzungen und nicht auf andere Verkehrssituationen wie bspw. Grundstücksausfahrten oder ungesicherte Überquerungsmöglichkeiten.

 

Im vorliegenden Anliegen handelt es sich lediglich bei dem Bereich Hagenring/Wiesenstraße resp. Hagenring/Roonstraße um eine Einmündung im Sinne dieser Vorschrift. Somit ist die Vorschrift für die Querungshilfen Hans-Sommer-Straße und Ebertallee nicht anzuwenden.


Dies vorweggestellt beantwortet die Verwaltung die hier aufgeworfenen Fragen wie folgt:

 

Zu 1 und 2.:

Da § 11 Abs. 1 StVO bei ungesicherten Querungsmöglichkeiten nicht greift, besteht an solchen ungesicherten zusätzlichen Querungsmöglichkeiten letztlich nur die Möglichkeit, eigenverantwortlich ausreichende Lücken im Verkehr abzuwarten und sich durch Blickkontakt abzusichern.

 

Für Schülerinnen und Schüler bestehen nach den Schulwegplänen der Grundschulen Heinrichstraße, Comeniusstraße und Gliesmarode in unmittelbarer Nähe zu den o. g. Überquerungshilfen Lichtsignalanlagen zur sicheren Querung. 

 

Die Anordnung einer Wartelinie samt Beschilderung kommt daher nicht in Betracht.

 

Zu 3.:

Die Einmündung der Wiesenstraße in den Hagenring ist ca. 90 m von der Kreuzung des Rings mit der Jasperallee (bezogen auf die Haltelinie) entfernt. Die Einmündung der Roonstraße in den Hagenring ist ca. 100 m von der Kreuzung der Heinrichstraße mit dem Ring (bezogen auf die Haltelinie) entfernt.

 

Die Möglichkeit, in solchen Fällen mit einer Wartelinie oder einem Hinweisschild auf eine Querung hinzuweisen, kommt in Fällen in Betracht, in denen die Querungsmöglichkeit sehr nah und in unmittelbarem Zusammenhang mit einer signalisierten Kreuzung liegt und in der die Situation insgesamt sehr übersichtlich ist. In größerem Abstand zur Signalisierung, wie in diesem konkreten Fall, ist eine solche eindeutige und für alle klar erkennbare Situation nicht gegeben. Das Risiko, dass Autofahrinnen und Autofahrer sich dort an einer Wartelinie oder einem Schild auf den beiden Fahrstreifen sehr unterschiedlich verhalten würden, ist groß. Damit würde eine Scheinsicherheit für den querenden Fuß- und Radverkehr entstehen, die zu einem erhöhten Gefahrenpotential führt.

 

Die Anordnung einer Wartelinie samt Beschilderung kommt daher nicht in Betracht.

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