Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28815

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Sachverhalt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung und soll Benachteiligungen beispielsweise wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder der Herkunft verhindern oder beseitigen. Im beruflichen Kontext verschafft das AGG Betroffenen einen rechtlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen wird.

In der Braunschweiger Verwaltung gibt es aus diesem Grund eine AGG-Beschwerdestelle, an die sich Mitarbeiter*innen wenden können, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung durch den Arbeitgeber, Vorgesetzte, andere Mitarbeiter*innen oder Dritte benachteiligt oder belästigt fühlen. Die AGG-Beschwerdestelle ist dem Fachbereich 10 zugeordnet.

Wir fragen:

1. Bei wie vielen aller in den letzten zehn Jahren bei der AGG-Beschwerdestelle eingegangenen Beschwerden wurden nach Prüfung durch die AGG-Beschwerdestelle ein Verstoß gegen das AGG festgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.)

2. Welche Pläne bestehen, die AGG-Beschwerdestelle künftig unabhängig zu machen oder so anzugliedern, dass sie sich organisatorisch nicht direkt in Hierarchie zum Personaldezernat befindet, um Vertrauensbarrieren für Betroffene zu minimieren und mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden?

3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Informationen über die AGG-Beschwerdestelle und das Beschwerdeverfahren für alle Beschäftigten noch zugänglicher, verständlicher und transparenter aufbereitet werden?   

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