Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung werden die Sperrvermerke an den zum Stellenplan 2025 geschaffenen Planstellen StVPl.-Nrn. 07173 und 07188

 

  1. 1,00 Stelle (1 A 10) für die Stelle 10.14 Ausbildung
  2. 1,00 Stelle (1 A 10) für die Stelle 32.62 Geburten- und Sterberegister


und an der zum Stellenplan 2026 geschaffenen Planstelle StVPl.-Nr. 07271
 

  1. 1,00 Stelle (1 A 10) für die Stelle 10.14 Ausbildung

 

aufgehoben und die Stellen zur Besetzung freigegeben.

 

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Sachverhalt

In Abänderung der bisherigen Regelung muss die Freigabe dieser zum Stellenplan 2025 und Stellenplan 2026 geschaffenen Stellen durch den Verwaltungsausschuss und nicht wie bisher durch die Verwaltung erfolgen.

 

Stelle 10.14 Ausbildung (Nrn. 1. und 3.):
 

Zum Stellenplan 2025 und Stellenplan 2026 wurde je eine Planstelle für den Aufbau und Betrieb eines städtischen Ausbildungszentrums in der Stelle 10.14 - Ausbildung - geschaffen, in Abhängigkeit von der tatsächlichen Umsetzung. Das Ausbildungszentrum soll als zentrale Anlaufstelle für die Förderung und Weiterentwicklung von Nachwuchskräften sowie für die Organisation von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen dienen.

Nachdem zunächst die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen realisiert worden sind, sollen nunmehr die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Azubi-Team des Ausbildungszentrums soll stadtinterne Schulungen und einen innerbetrieblichen Unterricht als Ergänzung zu Berufsschule und Studium umsetzen und Schulungen für Quereinsteigende entwickeln. Ziel ist es, neue Mitarbeitende schnell und effektiv in die Strukturen und Prozesse der Stadtverwaltung zu integrieren.

Durch die Verzahnung theoretischer Lerninhalte mit der Bearbeitung realer Aufgaben, Prozessen und Projekte werden gleichzeitig die Fachbereiche durch die Übernahme von Aufgaben entlastet.


Als weitere Säule soll die Konzeption und Durchführung von Schulungen für Praxisausbildende der Verwaltungsberufe initiiert werden, um auch die Qualität der Praxisausbildung zu sichern und die ausbildenden Kolleginnen und Kollegen in ihrer Rolle zu stärken.

 

Auf die unter Tagesordnungspunkt 5.1 erfolgte Mitteilung samt Präsentation wird Bezug genommen.

 

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung und Weiterentwicklung des Ausbildungszentrums ist die Freigabe der beiden o. g. Stellen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden sollen, erforderlich.

 

Stelle 32.62 Geburten- und Sterberegister (Nr. 2.):
 

Zum Stellenplan 2025 wurde eine Planstelle Standesbeamter/-beamtin in der Stelle 32.62 - Geburten- und Sterberegister - in Abhängigkeit von der Fallzahlenentwicklung geschaffen. Durch das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts ergibt sich neben der eigentlichen Fallbearbeitung auch ein Mehrbedarf durch deutlich höhere Zeitaufwände für die Beratung der einzelnen Fälle sowie für die Erstellung der einschlägigen Gebührenbescheide.

Darüber hinaus ist die Stelle für die gesetzlich vorgeschriebene digitale Nacherfassung analoger Standesamtsunterlagen erforderlich, die außerdem zwingende Voraussetzung für die Digitalisierung, die Bereitstellung von OZG-Leistungen und den Datenabrufen zwischen den Standesämtern ist.

 

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung ist die Freigabe der o.g. Stelle, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden soll, erforderlich.

 

 

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