Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28718
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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30.04.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Stadtoberinspektorin Corinna Fleßel wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2026 der Dienstposten einer Prüferin in der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Frau Fleßel erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung des Fachbereichs 20 Finanzen, die Koordination der Prüfung des Jahresabschlusses, die Zusammenstellung des Schlussberichts und die Prüfung der Beiträge nach dem BauGB und dem NKAG.
Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Frau Fleßel im Rahmen ihrer Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Ihre bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Frau Fleßel für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, sie nunmehr zur Prüferin zu berufen.
Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 19. Dezember 2023 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Frau Fleßel nicht vor.
Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Frau Fleßel ist als Anlage beigefügt.
