Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28754

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2025 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 230.878,14 € ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat den Jahresabschluss 2025 in seiner Sitzung am 22. April 2026 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Das Jahresergebnis 2025 der KVM beträgt 231 T€ und fällt somit gegenüber der Planung um 42 T€ besser aus. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die BSBG abzuführen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 9.019 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG; 3.400 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (2.074 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (1.276 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die BSVG und die eigenen Tochtergesellschaften (1.359 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsleistungserbringung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG; 124 T€). Darüber hinaus sind Zuschüsse des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) überwiegend aus der allgemeinen Vorschrift in Höhe von 618 T€ enthalten.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 190 T€ beinhalten im Wesentlichen vom Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB) geleistete Ausgleichszahlungen für das Deutschland Ticket.

 

Der Materialaufwand in Höhe von 2.190 T€ befindet sich leicht unter dem Planansatz.

 

Der Personalaufwand ist aufgrund von Tarifsteigerung und einer durchschnittlich um drei erhöhten Mitarbeiteranzahl im Vergleich zum Vorjahreswert um 427 T€ angestiegen.

 

Die Abschreibungen liegen mit 313 T€ unterhalb des Planniveaus.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 778 T€ und beinhalten im Wesentlichen Sanierungskosten für Gebäude und Waschhalle (178 T€), Raumaufwendungen (128 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (123 T€), Rechts- und Beratungskosten (38 T€), Fremdpersonalkosten (18 T€) sowie EDV-Kosten (33 T€).

 

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -22 T€ und beinhaltet im Wesentlichen die Darlehenszinsen.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der PVG. Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des RGB.

 

Die PVG hat für das Jahr 2025 einen Überschuss in Höhe von 1.185 T€ erwirtschaftet und liegt damit 975 T€ über dem Planwert. Die PVG konnte das EU-Vergabeverfahren der Teilnetze 50 und 52 für sich gewinnen. Mit dem Landkreis Peine wurde daraufhin ein Verkehrsvertrag geschlossen, welche seit dem 10. August 2025 seine Gültigkeit entfaltet. Dieser löst die bis dahin bestehende Allgemeine Vorschrift (AV) ab und wurde mit einer Laufzeit, analog des Vergabeverfahrens, bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen. Die PVG plant an dem anschließenden EU weiten Ausschreibung der Teilnetze teilzunehmen. Nach wie vor liegen die Fahrgeldeinnahmen im Jedermann-Verkehr (Einzelfahrscheine, Tages- und Mehrfahrtenkarten sowie Monatskarten) noch hinter den Ergebnissen vor der Pandemie. Diese Rückgänge konnten durch Sonderfinanzhilfen aus dem ÖPNVRettungsschirm (704 T€) weitestgehend kompensiert werden.

 

Von dem Jahresgewinn der PVG i. H. v. 1.185 T€ werden 750 T€ an die KVM ausgeschüttet und 435 T€ werden bei der PVG vorgetragen. Der bestehende Gewinnvortrag aus dem Jahr 2025 (923 T€) wird sich entsprechend erhöhen.

 

Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2025 betrugen 38 T€. Das Anlagevermögen verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 275 T€ auf 4.360 T€ zum 31. Dezember 2025.

 

Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. Februar 2026 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2025 sind als Anlagen beigefügt.


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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