Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28755

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
 

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Sachverhalt

Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2025 der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) Bezug genommen (siehe Drucksache 26-28754).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der KVM der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 empfohlen.
 

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