Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28735
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Jahresabschluss 2025 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
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30.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
- der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
- der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2025, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Braunschweig Beteiligungen GmbH in Höhe von 309.761,38 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 150.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.
Sachverhalt
Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der HBG hat den Jahresabschluss 2025 im Rahmen seiner Sitzung am 16. April 2026 beraten und die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 in der vorgelegten Fassung empfohlen.
Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Überschuss in Höhe von 459.761,38 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2025 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 9 T€, gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung um 25,7 T€.
Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2025 um rd. 323 T€ auf 13.144.979,17 € verringert.
Die Vergleichszahlen 2024 bis 2026 stellen sich wie folgt dar:
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|
Angaben in T€ |
Ist |
Plan |
Ist |
Plan |
|
1 |
Umsatzerlöse |
18.413,7 |
16.893,7 |
18.303,4 |
17.797,0 |
|
1a |
%-Vergleich zum Vorjahr/Plan |
|
- 8,3 % |
- 0,6 %/ |
- 2,8 % |
|
2 |
Sonstige betriebliche Erträge |
700,9 |
369,4 |
1.168,3 |
308,4 |
|
2a |
davon |
|
|
|
|
|
3 |
Gesamtleistung (Summe 1 + 2) |
19.114,6 |
17.263,1 |
19.471,7 |
18.105,4 |
|
4 |
Materialaufwand |
-13.485,5 |
-11.351,9 |
-14.071,7 |
-12.067,7 |
|
5 |
Personalaufwand |
-2.595,1 |
-2.911,7 |
-2.641,7 |
-2.919,8 |
|
6 |
Abschreibungen |
-570,4 |
-687,8 |
-597,3 |
-643,9 |
|
7 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-1.922,7 |
-1.784,7 |
-1.601,1 |
-1.951,5 |
|
8 |
Betriebsergebnis/EBIT (Summe 3 bis 7) |
540,8 |
527,0 |
559,9 |
522,5 |
|
9 |
Zins-/Finanzergebnis |
5,4 |
-16,1 |
10,1 |
-6,8 |
|
10 |
Steuern vom Einkommen und |
-0,8 |
-0,8 |
-0,8 |
-0,8 |
|
11 |
Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10) |
545,4 |
510,1 |
569,2 |
514,9 |
|
12 |
Sonstige Steuern |
-59,9 |
-59,4 |
-109,5 |
-59,6 |
|
13 |
Jahresergebnis (Summe 11 + 12) |
485,5 |
450,7 |
459,8 |
455,3 |
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr leicht um rd. 0,1 Mio. € (- 0,6 %) gesunken. Die Umschlagswerte stellen sich wie folgt dar: Der Schiffsgüterumschlag ist um 15 t auf 673.110 t gesunken und somit nahezu unverändert, im Bahngüterverkehr haben sich die Umschlagsmengen fast halbiert, um 40.106 t auf 46.315 t (- 46,4 %). Die Containerumschlagszahlen konnten um 2.409 TEU auf 68.330 TEU (+ 3,7 %) gesteigert werden. Neben den Umschlagszahlen liegen den Erlösen auch logistische Dienstleistungen (Value-Add-Services) wie Containerbe- und -entladungen, Lagerungen und damit verbundene Tätigkeiten zugrunde. Die Hafentarife sind zum 1. Januar 2025 für Positionen mit Personalkostenanteilen um 3 %, bei den Lokomotiventgelten um 5 % erhöht worden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Erträge aus Schadensfällen und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 462,4 T€ gestiegen.
Gegenläufig zu den korrespondierenden Umsatzerlösen sind die Materialaufwendungen um 586,2 T€ (+ 4,3 %) gestiegen, verursacht im Bereich des Containerverkehrs. Die Materialaufwandsquote hat sich von 73,2 % auf 76,9 % erhöht.
Die Personalaufwendungen sind im Vorjahresvergleich aufgrund von Tarifsteigerungen sowie des Anstiegs der Sozialabgaben um 46,6 T€ höher ausgefallen, bei durchschnittlich gleichbleibender Arbeitnehmerzahl. Die Personalaufwandsquote hat sich von 14,1 % auf 14,4 % erhöht.
Die Abschreibungen sind mit Blick auf die immateriellen Vermögensgegenstände (Speditionssoftware) im Vergleich zum Jahr 2024 um 26,9 T€ gestiegen. Die Planwerte werden nicht erreicht, weil sich neue Projekte verschoben haben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Betriebs- und Instandhaltungskosten, Wertberichtigungen/Abschreibungen auf Forderungen sowie Aufwendungen aus Schadensfällen und sind um 321,6 T€ gesunken.
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag um rd. 323 T€ auf 13,1 Mio. € gesunken. In Anlagevermögen ist insbesondere die Anschaffung eines Reachstackers berücksichtigt. Unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse sind keine im Jahr 2025 gewährten Zuschüsse zu verzeichnen. Die Rückstellungen sind insgesamt um rd. 622 T€ reduziert worden, verteilt u. a. auf Baggerarbeiten, Personal, Schadensfälle sowie Detention. Die Eigenkapitalquote ist von 43,6 % auf 45,7 % gestiegen.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2025 beigefügt.
Ergebnisverwendung:
Die HBG und die BSBG (damals noch firmierend unter Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH) haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung entfaltet hat. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die BSBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der BSBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Die HBG beabsichtigt weiterhin in den Jahren bis 2029 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. Die größten Positionen werden dabei für die Erweiterung des Containerterminals und die Verlängerung des Übergabebahnhofs Gleis 1 abgebildet. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde seinerzeit vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.
Die Gesellschafterversammlung der BSBG hat in ihrer Sitzung am 28. November 2025 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (DS 25-26929).
Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2025 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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853,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
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311,7 kB
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3
|
(wie Dokument)
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573,4 kB
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