Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28757
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Beteiligungen GmbH
Jahresabschluss 2025 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2025 der BSBG Bezug genommen (siehe Drucksache 26-28756).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSBG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführer gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSBG der Beratung im Aufsichtsrat.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der BSBG wird in seiner Sitzung am 29. April 2026 über die Entlastung des Geschäftsführers beraten. Sofern der Gesellschafterversammlung die Entlastung nicht empfohlen werden sollte, wird in der Sitzung des FPDA entsprechend berichtet.
Die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Ausübung der Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH, der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH zur Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen der Gesellschaften werden ebenfalls zur Sitzung des FPDA am 30. April 2026 vorgelegt.
