Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig

Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss 2025 mit einem

Jahresfehlbetrag von 3.983.144,27 € festzustellen und die Abdeckung des

Jahresfehlbetrages durch Entnahme aus der Kapitalrücklage zu beschließen.
 

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Sachverhalt

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM). Die gemäß § 13 Abs. 1 lit. f des Gesellschaftsvertrages der BSM vorgesehene

Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Ausschuss für

Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der BSM hat am 16. April 2026 zum Jahresabschluss 2025 eine

entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Im Jahresabschluss 2025 werden Gesamterträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche

Erträge, Zinsen) in Höhe von 3.097.434,05 € und Aufwendungen in Höhe von 7.080.578,32 €

ausgewiesen, so dass für das Geschäftsjahr 2024 ein Fehlbetrag von 3.983.144,27 €

entstanden ist. Im Geschäftsjahr 2025 hat die Stadt Braunschweig insgesamt

Kapitalrücklagezuführungen in Höhe von 3.852.700,00 € vorgenommen. Zum Bilanzstichtag

2025 beläuft sich die Kapitalrücklage auf einen Gesamtbetrag (einschließlich der o. g.

Zuführung 2025) in Höhe von 3.983.144,27 €, so dass ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages

möglich ist.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich ergibt sich aus der

nachfolgenden Übersicht:

 

 

Im Aufwandsbereich ergaben sich zum Teil Ansatzunterschreitungen, da insbesondere im Plan 2025 veranschlagte Aufwendungen für die Großereignisse Tag der Niedersachsen 2026 und Hansetag 2027 im Jahr 2025 noch nicht anfielen. Dies führte auch zu geringeren Fördermittel-Erlösen, die sich in geringeren Umsatzerlösen niederschlagen.

 

Ferner verzögerte sich die Durchführung der für das Jahr 2025 geplanten touristischen Neubeschilderung der Autobahnen.

 

Der Anstieg des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der abgestimmten und geplanten temporären Stellenzunahme für die o. g. Großprojekte sowie tariflichen Steigerungen und Überstundenrückstellungszuführungen.

 

Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 29.4 T€ für Lizenzen/Software und Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2025 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW), an der die BSM mit 25,2 % beteiligt ist, weist einen Fehlbetrag von 226.354,53 € (Vorjahr: - 232.303,50 €) aus. Dieser wird fast vollständig durch die Kapitalrücklage gedeckt, in die die Gesellschafter insgesamt 182,5 T€ eingezahlt haben, davon 165.500,00 € durch die BSM (s. o.).

 

Der Jahresfehlbetrag liegt damit in etwa auf dem im Wirtschaftsplan 2025 prognostizierten Wert von 225 T€.

 

Beide Jahresabschlüsse wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs &

Partner, Göttingen, geprüft. Der jeweilige uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am

5. März 2026 (HdW) bzw. 12. März 2026 (BSM) erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2025

der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der Wissenschaft GmbH beigefügt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise