Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig

Zukunft GmbH wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für

das Geschäftsjahr 2025, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von

2.482.787,71 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.
 

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Sachverhalt

 

Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH

(BZG) vorgesehene Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt

der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des/der städtischen Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung

der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 23. April 2026 den Jahresabschluss 2025

beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2025 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt)

einen Fehlbetrag i. H. v. 2.482.787,71 € aus und liegt damit um 212.212,39 € besser als der Wirtschaftsplan 2025 (2.695.000,00 €) vorsah.

 

Im Einzelnen:

 

 

Gegenüber dem Plan und Vorjahr konnten höhere Fördermittel vereinnahmt werden (veranschlagt bei den Umsatzerlösen). Dies ist mit dem im April 2025 begonnenen Projekt „QIMP 2025“ begründet. Ziel dieses Programmes ist es, Hochtechnologie -Start-Ups beim Übergang in die Marktreife effektiv zu unterstützen. Korrespondierend gab es jedoch auch diesbezüglich höhere Aufwendungen, beispielsweise im Personalbereich.

 

Ferner konnten höhere sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt werden, welche zur Ergebnisverbesserung ebenfalls beitragen konnten. Dies ist u.a. auf die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

 

Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 40,3 T€ für

Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgenommen, die aus vorhandener Liquidität finanziert werden konnten.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs &

Partner mbB, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 18. März 2026 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2025

beigefügt.


 

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Anlagen

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