Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28311
Grunddaten
- Betreff:
-
Ankauf von drei Teilflächen der DB InfraGO AG zur Neuentwicklung und Aufwertung des Bahnhofsumfeldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Braunschweig plant die Entwicklung eines „Urbanen Entrées und eine städtebauliche Neufassung der Kurt-Schumacher-Straße“. Ziel ist es, dass das Umfeld des Hauptbahnhofs durch den Rückbau überdimensionierter Verkehrsflächen attraktiver wird. Der Verkehr soll neu strukturiert und direkt am Haupt-Mobilitätsknoten der Stadt soll ein urbanes und zukunftsfähiges Bahnhofsquartier entwickelt werden.
Auf die in dieser Angelegenheit erstellte öffentliche Vorlage Drucksachen Nr. 25-26157, „Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Umfeld Hauptbahnhof", AW 118 Stadtgebiet im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Viewegstraße, Ottmerstraße, Willy-Brandt-Platz und Berliner Platz“ wird verwiesen.
Angedacht ist die Umsetzung der Planung in drei Abschnitten: Innerhalb des ersten Abschnittes südlich des Rings stehen zunächst die infrastrukturellen Projekte wie Neubau eines Bürogebäudes mit PKW-Parkhaus und ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer mehrgeschossigen Fahrradparkgarage im Untergeschoss im Fokus.
Hierfür ist der Erwerb von drei Teilflächen der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, durch die Stadt Braunschweig erforderlich. Die drei Flächen sind im anliegenden Lageplan gelb markiert und gesondert kenntlich gemacht.
Die DB InfraGO AG ist bereit die drei Teilflächen an die Stadt zu veräußern. Eine entsprechende Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken ist am 14.01.2026 beantragt worden; sie wurde vom Eisenbahnbundesamt vorab in Aussicht gestellt. Der Erwerb der Flächen erfolgt vorbehaltlich dieser Freistellung und des Beschlusses des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt Braunschweig.
Um die vorgenannten Planungen bezüglich der Neuentwicklung und der Aufwertung des Bahnhofsumfeldes umsetzen zu können, sollte ein Ankauf der drei Teilflächen erfolgen.
Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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117,7 kB
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