Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28845

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.21 neu

Sachkonto     421110 Grundst.+baul. Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 510.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2026 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 510.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 510.000,00 €

 

Die außerplanmäßige Bereitstellung von 510.000 € für die Sanierung der Grundschule Heinrichstraße ist gemäß § 117 NKomVG sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Es bestehen erhebliche brandschutztechnische und bauliche Mängel. Teile der vorhandenen Bausubstanz entsprechen nicht mehr den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen. Ein Aufschub der Maßnahme ist nicht vertretbar, da ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Nutzungseinschränkungen drohen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

Projekt / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

Minderauf-wendungen

4S.210051 / 421110

FB 20: Brandschutzmaßnahmen

150.000,00

Nein, freie Mittel

Minderauf-wendungen

4S.210084 / 421110

Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßn.

360.000,00

Nein, freie Mittel

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 27     Erwerb von Finanzvermögensanlagen

Projekt      5E.200006.00.520 FB 20: SBBG/ Kapitalerhöhung

Sachkonto     784310 Anteil verb. Unternehmen sonst. Anteilsrechte

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 130.600,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2026 (Auszahlungen) 1.500.000,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen:    130.600,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.630.600,00 €

 

Mit der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG, ehem. SBBG) wurden 2024 Maßnahmen

zur Sicherstellung der Liquidität vereinbart. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung über die Verfahrensweise der Gewinnverwendung der BS|Energy ergibt sich auf Ebene der BSBG eine Reduzierung der Gewinnausschüttung, die zwar nicht ergebniswirksam, jedoch liquiditätsbelastend wirkt. Um die strukturelle Liquiditätslücke auszugleichen, wird eine Kapitaleinlage in o. a. Höhe der BSBG zugeführt (im jeweiligen Folgejahr des Jahresabschlusses). Die Höhe entspricht dem auf die BSBG entfallenden anteiligen Thesaurierungsbetrag bezüglich der Gewinnverwendung von BS|Energy. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung ist diese Summe der BSBG nunmehr im Folgejahr 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Deckungsmittel können aus den nicht in Anspruch genommenen Transferaufwendungen an städtische Beteiligungen des Jahres 2025 herangezogen werden.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

Projekt / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

Minderauf-wendungen

1.57.5712.01 / 431510

Wirtschaftsförderungsgesellschaften /

Zuschuss an verbundene

Unternehmen, Beteiligungen,

Sondervermögen

130.600,00

Nein, freie Mittel

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation

 

Zeile 25     Baumaßnahmen

Projekt      4S.610009 Soziale Stadt- westl. Ringgebiet

Sachkonto     787210 Tiefbaumaßn. Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 300.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2026 (Aufwendungen) 1.902.900,00 €

Haushaltsansatz 2026 (Auszahlungen) 0,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen:       300.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2.202.900,00 €

 

Die Sanierung der Ekbertstraße ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Soziale Stadt — Westliches Ringgebiet". Das Förderprogramm endet Mitte 2027; nach Ablauf dieses Zeitraums stehen die bewilligten Fördermittel nicht mehr zur Verfügung.

 

Für die Maßnahme stehen Städtebaufördermittel in Höhe von 1,34 Mio. Euro zur Verfügung.

Auf Grundlage der aktuellen Gesamtkosten ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf

der durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung ausgeglichen werden soll.

 

Der bauliche Zustand der Ekbertstraße ist als stark sanierungsbedürftig einzustufen.

Unabhängig von der Einbindung in das Städtebauförderprogramm wäre eine grundhafte

Erneuerung der Straße mittelfristig im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches 66

umzusetzen. Bei einer Realisierung außerhalb des laufenden Sanierungsverfahrens müsste

die Maßnahme jedoch vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden Dies würde zu einem

erheblichen finanziellen Nachteil für die Stadt führen.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

Projekt / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

Minderauf-wendungen

4E.660038 / 421210

Erneuerung Neustadtmühlenbrücke / Inselwall / Unterhaltung des Infrastrukturvermögens

300.000,00

Nein, freie Mittel

 

 


 

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