Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28845
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2026 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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30.04.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 neu
Sachkonto 421110 Grundst.+baul. Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 510.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2026 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 510.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 510.000,00 €
Die außerplanmäßige Bereitstellung von 510.000 € für die Sanierung der Grundschule Heinrichstraße ist gemäß § 117 NKomVG sachlich und zeitlich unabweisbar.
Es bestehen erhebliche brandschutztechnische und bauliche Mängel. Teile der vorhandenen Bausubstanz entsprechen nicht mehr den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen. Ein Aufschub der Maßnahme ist nicht vertretbar, da ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Nutzungseinschränkungen drohen.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen.
Deckung:
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Art der Deckung |
Projekt / Kostenart |
Bezeichnung |
Betrag in € |
Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
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Minderauf-wendungen |
4S.210051 / 421110 |
FB 20: Brandschutzmaßnahmen |
150.000,00 |
Nein, freie Mittel |
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Minderauf-wendungen |
4S.210084 / 421110 |
Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßn. |
360.000,00 |
Nein, freie Mittel |
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 27 Erwerb von Finanzvermögensanlagen
Projekt 5E.200006.00.520 FB 20: SBBG/ Kapitalerhöhung
Sachkonto 784310 Anteil verb. Unternehmen sonst. Anteilsrechte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 130.600,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2026 (Auszahlungen) 1.500.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 130.600,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.630.600,00 €
Mit der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG, ehem. SBBG) wurden 2024 Maßnahmen
zur Sicherstellung der Liquidität vereinbart. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung über die Verfahrensweise der Gewinnverwendung der BS|Energy ergibt sich auf Ebene der BSBG eine Reduzierung der Gewinnausschüttung, die zwar nicht ergebniswirksam, jedoch liquiditätsbelastend wirkt. Um die strukturelle Liquiditätslücke auszugleichen, wird eine Kapitaleinlage in o. a. Höhe der BSBG zugeführt (im jeweiligen Folgejahr des Jahresabschlusses). Die Höhe entspricht dem auf die BSBG entfallenden anteiligen Thesaurierungsbetrag bezüglich der Gewinnverwendung von BS|Energy. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung ist diese Summe der BSBG nunmehr im Folgejahr 2026 zur Verfügung zu stellen.
Deckungsmittel können aus den nicht in Anspruch genommenen Transferaufwendungen an städtische Beteiligungen des Jahres 2025 herangezogen werden.
Deckung:
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Art der Deckung |
Projekt / Kostenart |
Bezeichnung |
Betrag in € |
Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
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Minderauf-wendungen |
1.57.5712.01 / 431510 |
Wirtschaftsförderungsgesellschaften / Zuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen |
130.600,00 |
Nein, freie Mittel |
3. Teilhaushalt Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4S.610009 Soziale Stadt- westl. Ringgebiet
Sachkonto 787210 Tiefbaumaßn. Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 300.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2026 (Aufwendungen) 1.902.900,00 €
Haushaltsansatz 2026 (Auszahlungen) 0,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 300.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2.202.900,00 €
Die Sanierung der Ekbertstraße ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Soziale Stadt — Westliches Ringgebiet". Das Förderprogramm endet Mitte 2027; nach Ablauf dieses Zeitraums stehen die bewilligten Fördermittel nicht mehr zur Verfügung.
Für die Maßnahme stehen Städtebaufördermittel in Höhe von 1,34 Mio. Euro zur Verfügung.
Auf Grundlage der aktuellen Gesamtkosten ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf
der durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung ausgeglichen werden soll.
Der bauliche Zustand der Ekbertstraße ist als stark sanierungsbedürftig einzustufen.
Unabhängig von der Einbindung in das Städtebauförderprogramm wäre eine grundhafte
Erneuerung der Straße mittelfristig im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches 66
umzusetzen. Bei einer Realisierung außerhalb des laufenden Sanierungsverfahrens müsste
die Maßnahme jedoch vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden Dies würde zu einem
erheblichen finanziellen Nachteil für die Stadt führen.
Deckung:
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Art der Deckung |
Projekt / Kostenart |
Bezeichnung |
Betrag in € |
Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
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Minderauf-wendungen |
4E.660038 / 421210 |
Erneuerung Neustadtmühlenbrücke / Inselwall / Unterhaltung des Infrastrukturvermögens |
300.000,00 |
Nein, freie Mittel |
