Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28728-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.04.2026 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: An die Verwaltung wurde lediglich im Jahr 2023 eine Beschwerde hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich des Mühlentrift herangetragen. Dennoch wurde ein Geschwindigkeitsprofil durch ein Seitenstrahlradargerät erhoben, wobei die Messergebnisse unproblematisch waren. Anderweitige Beschwerden hierzu liegen nicht vor.

 

Zu 2.: Die Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Tempo 30-Zone dürfen nur zu Beginn einer solchen aufgestellt werden, da die Tempo 30-Zone einen großflächigen Bereich von mehreren Straßen oder Straßenabschnitten umfassen kann. Eine Wiederholung der Verkehrszeichen ist ausgeschlossen. 

 

Zusätzlich zu der regulären Beschilderung wurde aufgrund einer vorherigen Anregung (22-17585-01) des Stadtbezirks 212 die Markierung eines Tempo-30-Piktogramms im Kreuzungsbereich Dorflage/Mühlentrift bereits im Jahr 2022 umgesetzt.

 

 

 

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