Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28822
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Standortthematik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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30.04.2026
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Sachverhalt
Mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 10. Februar 2026 hatte die Verwaltung gegenüber der Politik über die sogenannte „Zwei-Kilometer-Regelung“ der Krankenhausreform informiert (siehe hierzu DS 26-28371). Die in diesem Zusammenhang gestellte Anfrage der AfD-Fraktion wurde zur Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 10. März 2026 beantwortet (siehe hierzu DS 26-28516-01). Mit dieser Mitteilung wird über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der sogenannten Standortthematik berichtet.
Das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) verfügt über zwei Standorte i. S. v. § 2a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), da die Standorte Celler Straße und Fichtengrund (respektive Salzdahlumer Straße) über 2 km (Luftlinie) voneinander entfernt liegen. Um beide Standorte als einen einzigen Standort anerkennen zu lassen und somit zukünftig weiterhin alle bisherigen Leistungen an den vorhandenen Standorten erbringen zu können, hatte das skbs bereits im November 2025 einen Antrag nach § 9 der Vereinbarung gemäß § 293 Absatz 6 SGB V über ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen (Verzeichnisvereinbarung) vom 1. Juni 2025 gestellt.
Seitens des skbs wurde am 13.02.2026 zunächst eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, da der Antrag zwar den formalen Kriterien entsprach, jedoch aus Sicht der für die Entscheidung über den Antrag auf Bundesebene zuständigen sog. Clearingstelle, bestehend aus dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, nicht die inhaltlichen Schwerpunkte in ausreichender Tiefe für eine positive Entscheidung abgebildet hätte. Eine Überarbeitung des bereits eingereichten Antrages war aufgrund technischer Vorgaben des Online-Portals nicht möglich, sodass vor dem Hochladen des neuen überarbeiteten Antrags zunächst der bisherige Antrag gelöscht werden musste.
Aus inhaltlicher Sicht wurde der Antrag mit den Schwerpunkten der angestrebten funktionellen Einhäusigkeit (Zentralklinik) und damit verbundenen medizinischen Versorgungsaspekten erweitert. Dies erfolgte unter fachlicher Begleitung und enger Abstimmung mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). Seitens der Geschäftsführung des skbs wird vor dem Hintergrund eine positive Entscheidung erwartet.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren.
Die Geschäftsführung prüft, auch wenn bis auf weiteres von einer Zustimmung der Clearingstelle zum überarbeiteten Ausnahmeantrag ausgegangen wird, vorsorglich Alternativoptionen auf Grundlage der aktuellen Gesetzesänderungen des KHAG, die in der Entscheidungszuständigkeit des MS lägen, um die Vorhaltung von Doppelstrukturen und damit einhergehende wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.
