Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28596-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt.

 

  1. Sollte die Landesnahverkehrsgesellschaft als Oberbauform im Abschnitt zwischen Rampenende und Haltestelle Geibelstraße (siehe Anlage 1) ein Rasengleis fördern, wird dieses anstelle Schottergleis umgesetzt. 
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Sachverhalt

 

Anlass:

Der Stadtbezirksrat 322 hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 folgenden geänderten Beschluss gefasst.

 

Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt. Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Wohnbebauung ein Rasengleis (vom Beginn der Geibelstraße bis zur Anrampung) ermöglicht werden kann, unter Wahrung der Zuschussfähigkeit.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung folgt dem geänderten Beschluss. Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH wird für die Umsetzung des genannten Abschnittes eine Förderung für ein Rasengleis beantragen. Sollte dieses nicht gefördert werden (die Zuschussfähigkeit wäre nicht gewahrt), wird auch in diesem Abschnitt ein Schottergleis realisiert.

 

Komplementärfinanzierung

Falls die LNVG ein Rasengleis fördert, wird die Komplementärfinanzierung in Höhe von 10 % der Mehrkosten aus dem Projekt 5S.660017 Stadtbahnbau/ Folgemaßnahmen finanziert. 

 

 

 

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Anlagen

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