Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28846

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat die vom Rat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 beschlossenen vier Interessenbekundungen für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ fristgerecht eingereicht (DS 25-26891).

 

In seiner Sitzung am 22.04.2026 hat der Bundeshaushaltsausschuss beschlossen, für welche der rd. 3.600 bundesweit eingereichten Interessenbekundungen die ausgewählten Kommunen aufgefordert werden sollen, einen Antrag einzureichen. Aus Braunschweig wurde das Projekt „Sanierung der Sporthalle der IGS Wilhelm-Bracke“ ausgewählt. Bei veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von rd. 3,38 Mio. wurden ursprünglich rd. 1,52 Mio. Euro Förderung beantragt. Durch den Haushaltsausschuss wurde für das Projekt eine Fördersumme in Höhe von 820.000 Euro reserviert.

 

Geplant ist die umfassende Sanierung und Modernisierung der Sporthalle. Hierzu zählen die Erneuerung des Hallenbodens, die Sanierung der Tribünenanlage, die Erneuerung der Trennvorhanganlage, die Sanierung des Hallendaches sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit für Zuschauerinnen und Zuschauer.

 

Die Sporthalle ist von zentraler Bedeutung für den Schul- und Vereinssport. Neben der Nutzung durch die IGS Wilhelm-Bracke wird sie als eine der wenigen Wettkampfhallen im Stadtgebiet regelmäßig von Sportvereinen genutzt, unter anderem für Badminton, Basketball und Hockey. Zudem gehört die Sporthalle zu den wenigen Hallen im Stadtgebiet, die auch als Versammlungsstätte genutzt werden können und hat damit eine besondere Bedeutung für das öffentliche Leben. Durch die Maßnahme wird die langfristige Nutzung als Schul-, Trainings- und Wettkampfstätte gesichert. Darüber hinaus leistet das Projekt einen Beitrag zur Barrierefreiheit sowie zur nachhaltigen Entwicklung, u. a. durch energetische Dachsanierung und die geplante Installation von Photovoltaik.

 

Bis zum Erhalt der reservierten Förderung sind in den kommenden Monaten weitere Schritte vorgesehen. Zunächst wird die Stadt offiziell über die Auswahl informiert und zur Vorlage der Antragsunterlagen aufgefordert. Anschließend wird das vom Bund beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR) ein Antrags- und Koordinierungsgespräch mit städtischen Vertretern ansetzen. Aufgrund der hohen Anzahl an ausgewählten Projekten auf Bundesebene wird es nach Einschätzung der Verwaltung einige Monate dauern, bis dieser Termin stattfindet. Im Anschluss an das Gespräch erhält die Verwaltung ca. zwei Monate Zeit den Antrag einzureichen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Ratsbeschluss, in dem die erforderlichen Eigenmittel für das Projekt zugesichert werden. Erst nach Prüfung des Antrags wird ein Bewilligungsbescheid über die Fördermittel erteilt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien daher zu gegebener Zeit erneut in den Prozess einbeziehen. Im Zuge der Gremienbeteiligung wird auch zum weiteren zeitlichen Ablauf der Umsetzung des Projektes informiert.

 

Die nicht ausgewählte Interessenbekundung für das Projekt „Bad Gliesmarode“ soll fristgerecht bis zum 19.06.2026 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ erneut eingereicht werden (DS 26-28789).


 

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