Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28729-01

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 9. April 2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.:

Der hier angefragte Sachverhalt stellt eine Sondernutzung nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungsgebührensatzung) dar.

 

Da Regentonnen nicht als eigenständige Sondernutzungsgebühr in der Sondernutzungsgebührensatzung aufgeführt werden, ist die Tarifstelle der Lfd. Nr. 8 anzuwenden. Hiernach sind zwischen 4,70 € und 291,70 € zu veranschlagen. Soweit die Gebühr nach Einheiten (z. B. m², lfd. Meter, Tage, Wochen, Monate) bemessen wird, ist jede angefangene Einheit voll zu berechnen.

 

Dadurch, dass die Verwaltung den geringstmöglichen Gebührensatz (4,70 €) zugrunde gelegt hat, unterstützt sie sehr wohl das bürgerschaftliche Engagement zum Gemeinwohl des Viertels und erkennt dieses damit an. Eine Regentonne hat ca. 0,25 qm, daher wird die geringstmögliche Verrechnungseinheit (1m²) je Regentonne zur Berechnung zugrunde gelegt. Bei zwei Tonnen ergibt sich somit eine jährliche Gebühr von 112,80 €. 

 

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