Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Dreizehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 05.07.2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf einer erneuten Überarbeitung, die im Folgenden begründet wird

 

Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1

Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz.

 

Zu Artikel I, Ziffer 1.: Schulbezirke der Schulkindergärten

Bei der Aufhebung des Schulkindergartens (SKG) der Grundschule Querum und der gleichzeitigen Erweiterung des SKG um eine zweite Gruppe an der GS Altmühlstraße handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 106 Abs. 1 und 8 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), die vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig genehmigt wurde.

Erforderlich wurde diese Maßnahme, da die Nachfrage des SKG an der Grundschule Querum in den letzten Schuljahren stark rückläufig war, während die Bedarfe am SKG der Grundschule Altmühlstraße parallel kontinuierlich anstiegen. Stadtweit sind die Schülerzahlen an den SKG insgesamt relativ konstant, im aktuellen Schuljahr 2025/2026 sind es insgesamt 58 Kinder. Die oben beschriebene Änderung führt dazu, dass die Grundschulen, die bisher der GS Querum zugeordnet waren, anders zugeteilt werden müssen, um eine möglichst gleichmäßige und ortsnahe Versorgung der Kinder auf die fünf SKG-Gruppen zu ermöglichen.

Nach § 6 Abs. 3 NSchG werden im SKG Kinder mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen auf den Besuch des 1. Schuljahrgangs vorbereitet. Mit der Erweiterung an der GS Altmühlstraße optimiert die Stadt Braunschweig die bedarfsorientierte ortsnahe Versorgung bei einer gleichbleibenden Anzahl von SKG-Gruppen.

 

Zu Artikel I, Ziffer 2. Buchstaben a) bis c): Ergänzung der Zuordnung von Straßen

Es handelt sich um neue oder um umbenannte Straßen, deren Benennung die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im Jahr 2025 beschlossen haben, die wie in der Anlage dargestellt, den einzelnen Grundschulbezirken zugeordnet werden.
 

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Beschlüsse

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10.04.2026 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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