Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28768-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 13.04.2026 hat die BSVG wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Um die Fördersituation und damit die Antragstellung besser zu verstehen, werden zunächst die Rahmenbedingungen skizziert. In der Beantragung von Maßnahmen sind zwei Antragsstrukturen formal zu trennen.

 

  1. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Ausbaumaßnahme: Wesentlich Neubaustrecken/Betriebshofneubauten werden über das GVFG beantragt und finanziert und ermöglichen Rasengleise nach genehmigungsrechtlichen Erwägungen (z.B. Schallschutz). In der Folge wurde die Neubaustrecke nach Stöckheim in Rasengleis beantragt und durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) auch genehmigt und gefördert. Reine Sanierungsmaßnahmen von Gleisanlagen waren zu Beginn der 2000-er Jahre gar nicht förderfähig.

 

  1. Konjunkturprogramm des Landes Niedersachsen: Das Land Niedersachsen hat ab 2010 über die GVFG-Ausbaumaßnahmen hinaus erforderliche Grunderneuerungsmaßnahmen an BOStrab-Anlagen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) zusätzlich gefördert. Das Antragsverfahren ähnelt dem GFVG-Verfahren stark. Die Sichtweise zu Rasengleisen war dabei jedoch abweichend zu der aus den Ausbaumaßnahmen.

 

Die Sanierungsmaßnahmen sollten sehr bestandsnah, ohne eine tiefgreifende technisch-wirtschaftliche-Prüfung und damit „einfach“ zu beantragen sowie umzusetzen sein. Der Aspekt der bestandsnahen, sparsamen und wirtschaftlichen Planung stand und steht bei der Bewilligung dieser Maßnahmen im Vordergrund.

 

Insofern besteht bei den Grunderneuerungen die Planungsprämisse der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und der prüfenden LNVG, dass eine überwiegend bestandsnahe Planung erfolgen sollte/muss. Eine eingedeckte Oberbauform, oder ein Schottergleis wird somit dem Grundsatz nach bestandskonform wieder hergestellt. Ein Wechsel der Oberbauform von einer eingedeckten Bauform in ein Rasengleis, führt aufgrund der zumeist kostenträchtigen Abbrucharbeiten der häufig darunter liegenden Betonplatte samt vielfältiger Risiken (Versickerung etc.) nicht zu einer wirtschaftlich-/sparsamen Planung und wird damit landesseitig als nicht förderfähig beschieden. Stadtgestalterische Planungsbestandteile werden im Zuge der Prüfung ebenso nicht als förderfähig angesehen und aus den Antragskosten reduziert.

 

Ab ca. 2015 ff änderte sich die Sichtweise der Bewilligungsstelle aufgrund der klimatischen Gesichtspunkte wie Stadterwärmung und dem damit verbundenen generellen Anstieg der realisierten Grüngleise.

 

Die Sichtweise des Landes zur Förderung von Rasengleisen in innerstädtischen Maßnahmen wurde auf den Bereich innerhalb der Okerumflut begrenzt. Anträge, die aus stadtgestalterischen Gründen und außerhalb dieses Bereiches, abweichend von der Bestandseindeckung als Rasen vorgesehen wurden, wurden als nicht förderfähig eingestuft. Aus diesem Grunde wurde für Planungen als Rasengleis für jede nicht als Rasengleis zu beantragende Baumaßnahme eine Gremienbefassung zur Übernahme der Mehrkosten durch den städtischen Haushalt durchgeführt.

 

Ab dem Jahr 2020 wurde klimabegründet die Planungssichtweisen seitens der LNVG weiter ausgebaut, sodass in begründbaren Einzelfällen auch außerhalb der Okerumflut Rasengleise förderfähig werden konnten, wenn diese der sparsamen und wirtschaftlichen Bauform entsprechen und es einen ökologisch sinnvollen Effekt auf Gesamtmaßnahme ergibt.

 

Ergänzend waren die finanziellen Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm für die BSVG sowie die Infra/Hannover bis 2023 mit einem festen Jahresbetrag gedeckelt. Eine Planung über den Bestand hinaus führt zu einer Baukostenerhöhung und damit im Ergebnis zu einer geringeren Anzahl an bewilligungsfähigen Anträgen des Jahres. Die verbleibenden technisch notwendigen Grunderneuerungsmaßnahmen sind dann ungefördert zu realisieren.

 

Ab 2024 hat sich die Antragstellung bei Grunderneuerungsprojekten durch eine Kombination von Landes- und Bundesmitteln finanziell verbessert. Die bewilligungsseitige Sichtweise zur Förderung blieb bestehen.

 

Seit 2010 hat die BSVG 35 Gleisbausanierungsmaßnahmen zur Förderung durch das Grunderneuerungsprogramm des Landes beantragt. Bei zehn der 35 Maßnahmen lag eine Möglichkeit vor, eine Eindeckung mit Rasen als förderfähig bewilligt zu bekommen bzw. war diese Bauform planerisch/gestalterisch gewünscht, was zur Beantragung der zehn Projekte geführt hat. Im Ergebnis wurde durch die LNVG bei fünf Projekten die Oberbauform Rasengleis bezuschusst.

 

Zu 2.:

Die Begründungen sind die vorab schon beschriebene Lage in der Stadt, der Bestandszustand und die Unwirtschaftlichkeit eine andere Bauform umzusetzen. Baurisiken und zukünftig erhöhte Folgekosten ohne eine offensichtliche positive ökologische und lärmvermeidende Wirkung ergänzen die Bewertung.

 

Als ein exemplarisches Beispiel einer Förderung konnte am Inselwall 2024 die Oberbauform Rasengleis mit Landesmitteln realisiert werden , da “…sich der Streckenabschnitt in herausgehobener Innenstadtlage befindet und ökologische und schalltechnische Vorteile bietet…“ 

 

Zu 3.:

Die BSVG steht als Antragstellerin und Betreiberin der Gleisinfrastruktur auch neben den jährlichen Antragsfenstern Ende Mai in einem regelmäßigen Austausch mit der LNVG. In den Terminen und Abstimmungen sind Punkte wie der Umgang mit Oberbauformen, besonderen Gleiskörpern etc. häufig Beratungsthemen. Die LNVG ist vergleichbar zur BSVG aus leicht anderen Erwägungen (Wirtschaftsplan bzw. Landeshaushalt, Konkurrenz der Förderung, etc.) der wirtschaftlichen Bauweise verpflichtet.


Die BSVG bewertet die frühe Förderung von Grundsanierungen in Niedersachsen als sehr positiv und auch finanziell gewinnbringend an. Die Bewilligung der Bauform des Rasengleises hat sich landesseitig sukzessive verbessert.

 

Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zu Fortentwicklung des GVFG. Dieses soll auch die Förderung von Grunderneuerungen ändern.

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28.04.2026 - Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben - zur Kenntnis genommen

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