Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28834

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, nach Beendigung der Amtszeiten von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum, Herrn Ratsherr Christoph Bratmann, Herrn Ratsherr Thorsten Köster und Herrn Dr. Ralf Utermöhlen im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG

 

  1. Herrn Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum in den Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG zu entsenden und

 

  1. alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Vorschlagsrecht

der SPD-Fraktion

 

Vorschlagsrecht

der CDU-Fraktion

 

Vorschlagsrecht

der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

 

Herrn Ratsherr

Christoph Bratmann

 

Herrn Ratsherr

Thorsten Köster

 

Herrn Ratsherr

Gordon Schnepel

 

von der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wählen zu lassen.


 

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Sachverhalt

Seit November 2021 sind Herr Oberbürgermeister Dr. Kornblum, Herr Ratsherr Bratmann (Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion), Herr Ratsherr Köster (Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion) und Herr Dr. Utermöhlen (Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Mitglieder im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG). Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 der Satzung der BVVAG und § 102 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Folglich enden die Amtszeiten von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum, Herrn Ratsherr Bratmann, Herrn Ratsherr Köster und Herrn Dr. Utermöhlen mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Die Hauptversammlung der BVVAG wird voraussichtlich im Juni 2026 stattfinden. In dieser Hauptversammlung sollen auch die (neuen) Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt werden.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der BVVAG hat die Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) das Recht und die Pflicht, den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.

 

Nach den konsortialvertraglichen Regelungen ist die BSBG neben der Entsendung des Oberbürgermeisters zur Benennung von drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern berechtigt. Die von der BSBG auszuübenden Vorschlagsrechte stehen im Ergebnis der SPD- und der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannten Personen entspricht dem Vorschlag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Die Amtszeit der in der Hauptversammlung neu gewählten städtischen Aufsichtsratsmitglieder endet erneut zum 31. Oktober 2026, da die Amtszeit von Ratsmitgliedern im Aufsichtsrat der BVVAG gemäß § 11 Abs. 3 S.3 der Satzung der BVVAG mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig endet.

 

Die Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum endet ebenfalls mit Ablauf des 31. Oktober 2026, da die Amtszeit eines gesetzlichen Vertreters der Stadt Braunschweig im Aufsichtsrat der BVVAG gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 der Satzung der BVVAG mit dem Ende seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter, d. h. mit dem Ablauf seiner Amtszeit als Oberbürgermeister, endet.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Personen entsprechen den Vorschlägen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


 

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