Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28871

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Sachverhalt

Die Mitteilung 21-16658 „Braunschweiger Spielplätze – Bewertung und Maßnahmen zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität“ vom 3.9.2021 umfasste auch eine qualitative Bewertung hinsichtlich der Ausstattung. Dabei wurde festgestellt, dass die „Kriterien zum Teil nur suboptimal erfüllt werden, insbesondere was die Vielfalt der Ausstattung der Braunschweiger Spielplätze angeht. Dies gilt sowohl für zeitgemäße und nutzerangepasste Spielgeräte als auch für Ausstattungselemente wie z. B. Sitzgelegenheiten und Fahrradständer. Hier sollte der Fokus zukünftig stärker auf der Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität – besonders unter Beachtung inklusiver Gesichtspunkte – liegen.“

Dabei wurden folgende Handlungsempfehlungen aufgeführt:

  • Eine flächendeckende Versorgung mit Spiel- und Bewegungsräumen insbesondere für Kinder bis zwölf Jahren
  • Jeder Spielplatz soll mindestens einen barrierearmen Zugang haben
  • In jedem Stadtteil soll ein sogenannter Mittelpunktplatz geschaffen werden, auf dem Spiel und Bewegungsangebote für alle Altersgruppen vorgehalten werden
  • Über die Stadt verteilte Spielplätze mit gesamtstädtischer Bedeutung, die sich neben der Inklusion, der Größe und der Erreichbarkeit auch durch eine Besonderheit im Spielbetrieb auszeichnen

Zusammenfassend wird in der Mitteilung aufgeführt, dass für 18 % der untersuchten Spielplätze umfangreiche Maßnahmen und eine konzeptionelle Neuausrichtung empfohlen werden. 66 % der untersuchten Spielplätze müssten teilsaniert werden und lediglich 16 % der Spielplätze waren in einem Zustand, dass lediglich Erhaltungsmaßnahmen notwendig sind.

Im Zusammenhang zu dieser Mitteilung bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Planungs- bzw. Baumaßnahmen wurden seit der Mitteilung für bzw. an Spielplätzen in Braunschweig durchgeführt? Bitte jeweils mit der Nennung des Spielplatzes, erfolgter Baumaßnahmen sowie einer Aufführung, welche Handlungsempfehlungen mit der Maßnahme erfüllt wurden.
  2. Inwieweit wurden die vorgeschlagenen Beispiele für Spielplätze mit gesamtstädtischer Bedeutung (Bürgerpark, Heidbergsee) konkretisiert?
  3. Wie hat sich der Versorgungsgrad von Spiel- und Bewegungsflächen seit der Mitteilung entwickelt?

 

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